Cannabis-Anbau
[01.07.2024]
Erlaubnisverfahren für Cannabis-Anbauvereinigungen
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) ist die im Freistaat Sachsen zuständige Behörde für die Verfahren zur Erlaubniserteilung zum gemeinschaftlichen Eigenanbau und kontrollierter Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum.
Nach dem Konsumcannabisgesetzes (KCanG) und seiner zum 1. Juli 2024 in Kraft tretenden Regelungen, überwacht die LDS zugleich diese Anbauvereinigungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.
Antrag auf Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen
Mit einer Erlaubniserteilung ist innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen zu rechnen. Sie kann mit Auflagen versehen oder versagt werden. Eine Versagung wird insbesondere dann erfolgen, wenn Gründe gem. § 12 KCanG vorliegen. Die Erlaubnis kann vollständig oder teilweise widerrufen werden.
Die Antragsbearbeitung ist in jedem Fall kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Sie beinhaltet die Unterlagenprüfung sowie die Begehung vor Ort einschließlich mindestens eines individuellen Antragsgesprächs und kann sich zwischen 750 EUR bis 2.750 EUR bewegen.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn
Die Angaben und die Nachweise des Antrages sind in deutscher Sprache vorzulegen. Unter anderem sind ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für jedes Vorstandsmitglied und sonstige vertretungsberechtigte Person der Anbauvereinigung erforderlich, die Ernennung und Qualifizierungsnachweise des Präventionsbeauftragten gem. § 23 Abs. 4 KCanG sowie ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept gem. § 23 Abs. 6 KCanG. Weitere erforderliche Nachweise sind dem Antragsformular zu entnehmen.
Für das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept, in dem unter anderem der Präventionsbeauftragte seine Kenntnisse bei der Erstellung geeigneter Maßnahmen zur Erreichung eines umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutzes in der Anbauvereinigung einzubringen hat, werden nach derzeitigem Sachstand auf Bundesebene Leitfäden entwickelt. Diese werden online über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung gestellt und können von Seiten der Länder weiter konkretisiert werden.
Nach dem Konsumcannabisgesetzes (KCanG) und seiner zum 1. Juli 2024 in Kraft tretenden Regelungen, überwacht die LDS zugleich diese Anbauvereinigungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.
Mit einer Erlaubniserteilung ist innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen zu rechnen. Sie kann mit Auflagen versehen oder versagt werden. Eine Versagung wird insbesondere dann erfolgen, wenn Gründe gem. § 12 KCanG vorliegen. Die Erlaubnis kann vollständig oder teilweise widerrufen werden.
Die Antragsbearbeitung ist in jedem Fall kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Sie beinhaltet die Unterlagenprüfung sowie die Begehung vor Ort einschließlich mindestens eines individuellen Antragsgesprächs und kann sich zwischen 750 EUR bis 2.750 EUR bewegen.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn
- die vertretungsberechtigten Personen unbeschränkt geschäftsfähig sind und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen,
- die Anbauvereinigung einen Schutz gegen Zugriff durch unbefugte Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, gewährleistet und
- die Einhaltung der sonstigen Vorgaben des KCanG gewährleistet werden.
Die Angaben und die Nachweise des Antrages sind in deutscher Sprache vorzulegen. Unter anderem sind ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für jedes Vorstandsmitglied und sonstige vertretungsberechtigte Person der Anbauvereinigung erforderlich, die Ernennung und Qualifizierungsnachweise des Präventionsbeauftragten gem. § 23 Abs. 4 KCanG sowie ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept gem. § 23 Abs. 6 KCanG. Weitere erforderliche Nachweise sind dem Antragsformular zu entnehmen.
Für das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept, in dem unter anderem der Präventionsbeauftragte seine Kenntnisse bei der Erstellung geeigneter Maßnahmen zur Erreichung eines umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutzes in der Anbauvereinigung einzubringen hat, werden nach derzeitigem Sachstand auf Bundesebene Leitfäden entwickelt. Diese werden online über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung gestellt und können von Seiten der Länder weiter konkretisiert werden.