Veterinärwesen
Lehrgang „Erlangung Sachkunde nach Tierschutz-Schlachtverordnung“
Hinweise zum Ablauf:
1. Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt mit dem Formular
über das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (von dort erfolgt die Weiterleitung an die Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden) bzw. direkt bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden.
Werden die Kosten für den Lehrgang vom Betrieb des Antragstellers übernommen, ist im Antragsformular unbedingt der Betrieb mit Anschrift anzugeben.
2. Ablauf des Lehrgangs
Der Lehrgang besteht aus einem Theorieteil mit anschließender schriftlicher und mündlicher Prüfung, sowie einer nachfolgenden praktischen Unterweisung mit anschließender Praxisprüfung.
Der theoretische Teil des Lehrgangs für Rotfleisch findet an drei Tagen und der theoretische Teil für Weißfleisch findet an einem Tag statt.
Von hier erhält der Teilnehmer seine Einladung zum Lehrgang.
Die schriftliche und die mündlichen Prüfungen finden unmittelbar im Anschluss an den theoretischen Teil des Lehrgangs statt.
Lehrgang und Prüfungen werden durch das Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz, bsi Schwarzenbek gestaltet.
Die Lehrgangsunterlagen werden Ihnen direkt von dort vor Lehrgangsbeginn zugesandt.
Die Schlachtbetriebe für die praktischen Prüfungen werden im Rahmen des Lehrgangs bekannt gegeben. Die Termine werden den Teilnehmern, die die schriftliche und
mündliche Prüfung erfolgreich bestanden haben, jeweils persönlich mitgeteilt.
3. Bescheinigung über bestandene Prüfung gemäß § 4 Tierschutz-Schlachtverordnung vom 20.12.2012
Die Bescheinigung wird durch die Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, ausgestellt und mit Kostenbescheid an den Teilnehmer versandt. Die Bescheinigung der bestandenen Prüfung ist im örtlich für die Tätigkeit zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt vorzulegen, um die Sachkundebescheinigung zu erhalten.
4. Voraussichtliche Kosten
Die voraussichtlichen Kosten für den
Die Kosten für die Mittagessen und Getränke in Köllitsch sind nicht in den Kosten für den Lehrgang enthalten.
Die Kosten für die Prüfungsbescheinigung betragen 35,00 EUR.
1. Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt mit dem Formular
über das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (von dort erfolgt die Weiterleitung an die Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden) bzw. direkt bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden.
Werden die Kosten für den Lehrgang vom Betrieb des Antragstellers übernommen, ist im Antragsformular unbedingt der Betrieb mit Anschrift anzugeben.
2. Ablauf des Lehrgangs
Der Lehrgang besteht aus einem Theorieteil mit anschließender schriftlicher und mündlicher Prüfung, sowie einer nachfolgenden praktischen Unterweisung mit anschließender Praxisprüfung.
Der theoretische Teil des Lehrgangs für Rotfleisch findet an drei Tagen und der theoretische Teil für Weißfleisch findet an einem Tag statt.
Schulungsort:
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie,
Lehr- und Versuchsgut Köllitsch
Am Park 3
04886 Köllitsch
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie,
Lehr- und Versuchsgut Köllitsch
Am Park 3
04886 Köllitsch
Von hier erhält der Teilnehmer seine Einladung zum Lehrgang.
Die schriftliche und die mündlichen Prüfungen finden unmittelbar im Anschluss an den theoretischen Teil des Lehrgangs statt.
Lehrgang und Prüfungen werden durch das Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz, bsi Schwarzenbek gestaltet.
Die Lehrgangsunterlagen werden Ihnen direkt von dort vor Lehrgangsbeginn zugesandt.
Die Schlachtbetriebe für die praktischen Prüfungen werden im Rahmen des Lehrgangs bekannt gegeben. Die Termine werden den Teilnehmern, die die schriftliche und
mündliche Prüfung erfolgreich bestanden haben, jeweils persönlich mitgeteilt.
Hinweis: Praktische Übungen in den Schlachtbetrieben finden nicht statt. Alle Teilnehmer müssen das Betäuben und Entbluten daher bereits im Vorfeld unter Aufsicht und Anleitung einer sachkundigen Person einige Male erfolgreich durchgeführt haben. Die zuständige Veterinärbehörde muss von Ihnen vorher über die geplante praktische Einweisung informiert werden.
3. Bescheinigung über bestandene Prüfung gemäß § 4 Tierschutz-Schlachtverordnung vom 20.12.2012
Die Bescheinigung wird durch die Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, ausgestellt und mit Kostenbescheid an den Teilnehmer versandt. Die Bescheinigung der bestandenen Prüfung ist im örtlich für die Tätigkeit zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt vorzulegen, um die Sachkundebescheinigung zu erhalten.
4. Voraussichtliche Kosten
Die voraussichtlichen Kosten für den
- Rotfleischlehrgang belaufen sich auf 350,00 EUR Theorie/Praxis für eine Tierart, zuzüglich 50,00 EUR für jede weitere Tierart.
- Weißfleischlehrgang belaufen sich auf 430,00 EUR Theorie/Praxis für eine Tierart, zuzüglich 50,00 EUR für jede weitere Tierart.
Die Kosten für die Mittagessen und Getränke in Köllitsch sind nicht in den Kosten für den Lehrgang enthalten.
Die Kosten für die Prüfungsbescheinigung betragen 35,00 EUR.