Aktuelles
[05.01.2023]
Informationsveranstaltung zum Landarztgesetz
Sie wollen Medizin studieren? Sie haben überdies Interesse an einer hausärztlichen Tätigkeit, insbesondere im ländlichen Raum? Dann sind Sie hier genau richtig.
In einer gemeinsamen Veranstaltung der Sächsischen Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Landedirektion Sachsen am 6. Februar 2023, 17.00 Uhr werden Vertreter aller vorgenannten Institionen über das Programm, das Bewerbungsverfahren sowie das Berufsbild des Arztes, die Weiterbildungsverpflichtungen und schließlich die Bedarfsgebiete und die kassenärztliche Tätigkeit informieren und für Fragen zur Verfügung stehen.
Die Veranstaltung wird als Videokonferenz durchgeführt.
Nach Anmeldung zu dieser Online-Informationsveranstaltung wird Ihnen ein webex-Link an die von Ihnen im Rahmen der Anmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt.
Bewerbungen für einen Studienplatz über die Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz sind ab 15. Januar 2023 bis 28. Februar 2023 für das Wintersemester 2023/2024 wieder möglich.
Im Rahmen der Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz werden Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen und großes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben. Diese Studienplätze stehen damit außerhalb des regulären Numerus Clausus-Regimes zur Verfügung.
Die Landesdirektion Sachsen führt dazu ein eigenes Auswahlverfahren durch. Dabei werden bereits Aspekte berücksichtigt, die für eine hausärztliche Tätigkeit in ländlichen bzw. unterversorgten Gebieten wichtig sind und aus denen wir Ihre Motivation für die Tätigkeit als Hausarzt auf dem Land schließen können.
Im Gegenzug wird von Ihnen erwartet, dass Sie nach Ihrem Studium eine Weiterbildung absolvieren, die sie dazu berechtigt, Hausarzt zu werden. Die Weiterbildung muss im Freistaat Sachsen abgelegt werden. Anschließend müssen Sie mindestens 10 Jahre als Vertragsarzt in einem Gebiet tätig sein, für das ein besonderer Bedarf durch die KVS festgestellt wurde.
Um dies abzusichern, ist es erforderlich, dass Sie mit dem Freistaat Sachsen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließen, der diese und andere Pflichten festlegt. Dies sollten Sie bei der Entscheidung für eine Bewerbung und Ihrer zukünftigen Lebensplanung berücksichtigen.
Als Studienorte kommen Chemnitz, Dresden oder Leipzig in Betracht. Sie können einen oder mehrere Wunschorte angeben. Garantieren können wir Ihnen den Wunschort zwar nicht. Je besser Ihr Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens, desto höher ist allerdings Ihre Chance, dass Ihr Erstwunsch auch berücksichtigt wird.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich zur Informationsveranstaltung an und lassen Sie sich über die Einzelheiten des Programms und das Bewerbungsverfahren informieren.
In einer gemeinsamen Veranstaltung der Sächsischen Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Landedirektion Sachsen am 6. Februar 2023, 17.00 Uhr werden Vertreter aller vorgenannten Institionen über das Programm, das Bewerbungsverfahren sowie das Berufsbild des Arztes, die Weiterbildungsverpflichtungen und schließlich die Bedarfsgebiete und die kassenärztliche Tätigkeit informieren und für Fragen zur Verfügung stehen.
Die Veranstaltung wird als Videokonferenz durchgeführt.
Nach Anmeldung zu dieser Online-Informationsveranstaltung wird Ihnen ein webex-Link an die von Ihnen im Rahmen der Anmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt.
Bewerbungen für einen Studienplatz über die Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz sind ab 15. Januar 2023 bis 28. Februar 2023 für das Wintersemester 2023/2024 wieder möglich.
Im Rahmen der Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz werden Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen und großes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben. Diese Studienplätze stehen damit außerhalb des regulären Numerus Clausus-Regimes zur Verfügung.
Die Landesdirektion Sachsen führt dazu ein eigenes Auswahlverfahren durch. Dabei werden bereits Aspekte berücksichtigt, die für eine hausärztliche Tätigkeit in ländlichen bzw. unterversorgten Gebieten wichtig sind und aus denen wir Ihre Motivation für die Tätigkeit als Hausarzt auf dem Land schließen können.
Im Gegenzug wird von Ihnen erwartet, dass Sie nach Ihrem Studium eine Weiterbildung absolvieren, die sie dazu berechtigt, Hausarzt zu werden. Die Weiterbildung muss im Freistaat Sachsen abgelegt werden. Anschließend müssen Sie mindestens 10 Jahre als Vertragsarzt in einem Gebiet tätig sein, für das ein besonderer Bedarf durch die KVS festgestellt wurde.
Um dies abzusichern, ist es erforderlich, dass Sie mit dem Freistaat Sachsen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließen, der diese und andere Pflichten festlegt. Dies sollten Sie bei der Entscheidung für eine Bewerbung und Ihrer zukünftigen Lebensplanung berücksichtigen.
Als Studienorte kommen Chemnitz, Dresden oder Leipzig in Betracht. Sie können einen oder mehrere Wunschorte angeben. Garantieren können wir Ihnen den Wunschort zwar nicht. Je besser Ihr Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens, desto höher ist allerdings Ihre Chance, dass Ihr Erstwunsch auch berücksichtigt wird.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich zur Informationsveranstaltung an und lassen Sie sich über die Einzelheiten des Programms und das Bewerbungsverfahren informieren.