FAQ [Landärzte für Sachsen]
Vor Bewerbung
Wer kann sich für die Landarztquote bewerben?
Grundsätzlich kann sich jeder, der über eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) und einen TMS-Test verfügt, auf einen Studienplatz über die Vorabquote Sachsen bewerben.
Eine bereits absolvierte Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem medizinischen oder pflegerischen Gesundheitsberuf können ihre Chancen im Auswahlverfahren erhöhen, sind aber keine zwingende Voraussetzung für eine Bewerbung.
Eine bereits absolvierte Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem medizinischen oder pflegerischen Gesundheitsberuf können ihre Chancen im Auswahlverfahren erhöhen, sind aber keine zwingende Voraussetzung für eine Bewerbung.
Kann ich Ihnen meine Bewerbung auch auf dem Postweg zusenden?
Nein, Bewerbungen auf Zulassung im Rahmen der Vorabquote sind nur durch Eintragung in das Online-Bewerbungsportal einzureichen und nicht auf dem Postweg zuzusenden. Die erforderlichen Anlagen müssen Sie in amtlich-beglaubigter Form vollständig der Bewerbung beifügen.
Was bedeutet amtlich-beglaubigte Unterlagen?
Amtlich beglaubigte Kopien erhalten Sie bei allen deutschen Behörden, die ein Dienstsiegel führen (z. B. Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Landratsämter, Rathäuser, Bürgerbüros). Hinweis: Kopien die von Krankenkassen beglaubigt wurden erfüllen die Voraussetzungen einer amtlich beglaubigten Kopie nicht.
Die Landesdirektion Sachsen führt selbst keine Beglaubigungen durch.
Die Landesdirektion Sachsen führt selbst keine Beglaubigungen durch.
Wird ein TMS-Test-Ergebnis und der dazugehörige Code zwingend benötigt?
Welches Ergebnis sollte man beim TMS-Test bei einem mittelguten Abi-Ergebnis erreichen, um zum Interview eingeladen zu werden?
Zählt das TMS-Ergebnis von diesem Frühjahr auch noch in weiteren Bewerbungszeiträumen?
Welches Ergebnis sollte man beim TMS-Test bei einem mittelguten Abi-Ergebnis erreichen, um zum Interview eingeladen zu werden?
Zählt das TMS-Ergebnis von diesem Frühjahr auch noch in weiteren Bewerbungszeiträumen?
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Ja, diesen müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung angeben.
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Zum notwendigen TMS-Ergebnis kann keine Aussage getroffen werden, das hängt vor allem davon ab, welche Voraussetzungen alle anderen Bewerber mitbringen.
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Der TMS-Test verfällt nicht.
Kann ich mich in mehreren Bundesländern für die Landarztquote bewerben?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings gehen Sie mit Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages und nach Ablauf der Rücktrittsfrist eine Verpflichtung mit dem Freistaat Sachsen ein..
Ist eine Bewerbung möglich, obwohl das Abitur erst im laufenden Jahr erworben wird?
Nein, leider nicht! Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie das Abiturzeugnis vorlegen.
Ich verfüge über eine Hochschulzugangsberechtigung, die ich nicht in Deutschland erworben habe: In welcher Form muss ich das Zeugnis einreichen?
Sollten Sie über eine im Ausland erworben Hochschulzugangsberechtigung verfügen, so muss vorab die Gleichwertigkeit des ausländischen Bildnungsabschlusses festgestellt werden. Dazu müssen Sie eine Zeugnisanerkennung bei der zuständigen Stelle, dem Landesamt für Schule und Bildung, erlangen.
Link zum Antragsformular: https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=279
Link zum Antragsformular: https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=279
In welcher Form müssen Nachweise (z. B. über die Berufserfahrung) vorgelegt werden, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurden?
Zu Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen Sie immer eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers mit einreichen. Öffentlich bestellte oder beeidigte Dolmetscher oder Übersetzer finden Sie z. B. in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank.
Link: https://www.justiz-uebersetzer.de/Recherche/
Link: https://www.justiz-uebersetzer.de/Recherche/
Gibt es einen NC für die Landarztquote?
Nein.
Muss ich mich bei der Stiftung für Hochschulzulassung registrieren?
Ja, die Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung ist zwingend erforderlich, damit Sie für den Fall der Zulassung über die Landarztquote Sachsen von der Stiftung für Hochschulzulassung den Zulassungsbescheid erhalten können.
Kann ich mich erneut bewerben, falls ich keinen Studienplatz erhalte?
Ja, eine weitere Bewerbung ist möglich.
Ist ein Wohnsitz in Sachsen für die Bewerbung verpflichtend?
Nein, ein Wohnsitz in Sachsen zum Zeitpunkt der Bewerbung ist nicht erforderlich. Sollte die Bewerbung erfolgreich sein bietet es sich natürlich an, nach Sachsen zu ziehen.
Kann ich mich als ausländischer Student mit einer Staatsbürgerschaft eines Drittstaates, d.h. eines Staates, welcher sich ausserhalb der Europäischen Union befindet, um einen Studienplatz der Humanmedizin im Rahmen der Vorabquote des Sächsischen Landarztgesetzes bewerben?
Wer über eine Staatsbürgerschaft eines Drittstaates verfügt, ist damit weder Deutscher im Sinne des Art. 116 GG noch gehört jener zu einem Personenkreis (vgl. dazu § 1 Absatz 2 Sächsische Studienplatzvergabeverordnung (SächsStudPLVergabeVO)) an, der Deutschen gleichgestellt ist.
Eine Bewerbung um einen Studienplatz der Medizin im Rahmen der Landarztquote (der Vorabquote nach Art. 9 Abs. 1 Satz1 Nummer 2 des Sächsischen Staatsvertrages über die Hochschulzulassung) ist somit leider nicht möglich. Für ausländische Bewerberinnen und Bewerber hält der Staatsvertrag eine separate Vorabquote bereit, nämlich die des Art. 9 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 Sächsischer Staatsvertrag über die Hochschulzulassung.
Eine Bewerbung um einen Studienplatz der Medizin im Rahmen der Landarztquote (der Vorabquote nach Art. 9 Abs. 1 Satz1 Nummer 2 des Sächsischen Staatsvertrages über die Hochschulzulassung) ist somit leider nicht möglich. Für ausländische Bewerberinnen und Bewerber hält der Staatsvertrag eine separate Vorabquote bereit, nämlich die des Art. 9 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 Sächsischer Staatsvertrag über die Hochschulzulassung.