Gesundheitsfachberufe
Antrag auf Genehmigung eines Nachteilsausgleichs bei Durchführung der staatlichen Prüfungen
Die besonderen Belange von zu prüfenden Personen mit Behinderung oder Beeinträchtigung sind zur Wahrung ihrer Chancengleichheit bei Durchführung der Prüfungen zu berücksichtigen.
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen enthalten hierzu entsprechende Regelungen.
Besteht bei Ihnen eine anerkannte Behinderung bzw. Beeinträchtigung, die einen Nachteil in den staatlichen Prüfungen darstellen kann, können Sie bei uns einen Antrag auf Genehmigung eines individuellen Nachteilsausgleichs stellen.
Es werden benötigt:
- ein formloser Antrag mit Angaben zur bestehenden Behinderung/Beeinträchtigung und konkreter Benennung des angestrebten Nachteilsausgleiches
- ein aktuelles Gutachten (Ausstellungsdatum nicht vor Ausbildungsbeginn), aus dem die leistungsbeeinträchtigende oder –verhindernde Auswirkung der Behinderung/Beeinträchtigung hervorgehen muss, mit entsprechender Umsetzungsempfehlung (Bei Lese-Rechtschreibschwäche im Allgemeinen ein schulpsychologischer Befund des Landesamtes für Schule und Bildung)
- eine Stellungnahme der ausbildenden Schule, wie in der bisherigen Ausbildung mit der Behinderung/Beeinträchtigung umgegangen wurde
Erfahrungsgemäß ergeben sich während der Bearbeitung Nachfragen oder es bedarf der Anforderung eines ergänzenden Gutachtens, so dass für eine sachgerechte Entscheidung ausreichend Bearbeitungszeit vorzusehen ist. Bitte reichen Sie Ihren Antrag daher möglichst frühzeitig, mindestens jedoch sechs Monate vor Beginn der Prüfungen ein.
Postadresse für alle Anträge:
Landesdirektion Sachsen
Referat 23
09105 Chemnitz
Persönlicher Kontakt:
Siehe regionale Ansprechpartner auf der Seite: Bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe