Infektionsschutz
Corona-Pandemie: Entschädigung für Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- und Kita-Schließung selbst betreuen müssen
Hinweise zum Stand der Bearbeitung von Entschädigungsanträgen
Wie Sie wissen, ist die Corona-Pandemie nicht vorbei. Zwar zeigt die Omikron-Virusvariante erfreulicherweise für viele Menschen einen milden Verlauf und die Krankenhauskapazitäten sind nicht überlastet. Dennoch müssen immer wieder neu Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen wegen Corona-Infektionen geschlossen werden. Eltern können dann vorübergehend nicht arbeiten und haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Entschädigungsanspruch.
Deshalb geht in der Landesdirektion weiterhin eine sehr hohe Zahl von Corona-Entschädigungsanträgen ein: Im Durchschnitt erreichen uns derzeit täglich weitere 400. Bislang sind (Stand 30.6.2022) bei der LDS insgesamt mehr als 277.000 Corona-Entschädigungsanträge registriert. Wir setzen deshalb für die Bearbeitung der Anträge sehr viel zusätzliches Personal ein und haben die Antragsbearbeitung inzwischen auch teilautomatisiert, was einen weiteren Bearbeitungsschub ermöglicht. Immerhin mehr als 50 Prozent der bei uns vorliegenden Anträge konnten wir bereits mit einem Bescheid abschließen.
Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihres Antrags vor dem Hintergrund der Antragswelle noch Zeit in Anspruch nimmt.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs bei uns. Aus Gründen der Gleichbehandlung der Antragsteller können wir davon nur abweichen, wenn Sie das Vorliegen einer durch die verzögerte Auszahlung von Corona-Entschädigungen entstandenen wirtschaftlichen Notlage nachweisen.
Wir arbeiten intensiv daran, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Sie helfen uns, wenn Sie von telefonischen oder schriftlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand absehen. Wir kommen selbstverständlich unaufgefordert auf Sie zu, falls wir Rückfragen haben oder Unterlagen bzw. Nachweise fehlen sollten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Deshalb geht in der Landesdirektion weiterhin eine sehr hohe Zahl von Corona-Entschädigungsanträgen ein: Im Durchschnitt erreichen uns derzeit täglich weitere 400. Bislang sind (Stand 30.6.2022) bei der LDS insgesamt mehr als 277.000 Corona-Entschädigungsanträge registriert. Wir setzen deshalb für die Bearbeitung der Anträge sehr viel zusätzliches Personal ein und haben die Antragsbearbeitung inzwischen auch teilautomatisiert, was einen weiteren Bearbeitungsschub ermöglicht. Immerhin mehr als 50 Prozent der bei uns vorliegenden Anträge konnten wir bereits mit einem Bescheid abschließen.
Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihres Antrags vor dem Hintergrund der Antragswelle noch Zeit in Anspruch nimmt.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs bei uns. Aus Gründen der Gleichbehandlung der Antragsteller können wir davon nur abweichen, wenn Sie das Vorliegen einer durch die verzögerte Auszahlung von Corona-Entschädigungen entstandenen wirtschaftlichen Notlage nachweisen.
Wir arbeiten intensiv daran, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Sie helfen uns, wenn Sie von telefonischen oder schriftlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand absehen. Wir kommen selbstverständlich unaufgefordert auf Sie zu, falls wir Rückfragen haben oder Unterlagen bzw. Nachweise fehlen sollten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Gegenstand der Maßnahme
Wer während der Pandemie seine Kinder betreuen muss, weil Krippe, Kita, Schule und Hort durch die Behörden geschlossen wurden und deshalb vorübergehend nicht arbeiten kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Entschädigungsanspruch. Im Infektionsschutzgesetz ist geregelt, dass Betroffene teilweisen Ersatz für ihren Verdienstausfall erhalten.
Rechtsgrundlagen
§ 56 Infektionsschutzgesetz in der geltenden Fassung.
Arbeitgeber und Selbständige müssen seit 15. Mai 2021 die Entschädigung für Verdienstausfälle aufgrund von Kinderbetreuung bei coronabedingter Schließung von Schule oder Kita über das zentrale Behördenservice-Portal „Amt 24“ beantragen.
Arbeitnehmer erhalten die Entschädigung während der gesamten Dauer durch den Arbeitgeber ausgezahlt. Der Arbeitgeber muss die Erstattung der Entschädigung bei der Landesdirektion Sachsen beantragen.
Bei Amt 24 werden Sie mit der fortlaufenden Beantwortung von Fragen durch die Antragstellung geführt. Das richtige Ausfüllen des Formulars wird damit erleichtert. Das vollständig ausgefüllte Formular geht automatisch an die zuständige Stelle zur weiteren Bearbeitung. Eventuell erforderliche Belege müssen zusätzlich hochgeladen werden.
Für die Nutzung des zentralen Behördenservice-Portal „Amt 24“ benötigen Sie ein Nutzerkonto, dass Sie dort selbst durch Wahl eines Nutzernamens und Angabe Ihrer E-Mail-Adresse anlegen können.
Sollten Sie nicht über die technischen Voraussetzungen für die Antragsstellung über Amt 24 verfügen oder den Antrag als Arbeitnehmer stellen, dann nehmen Sie bitte über entschaedigungcorona[a]lds.sachsen.de oder 0371/ 532 -1223 mit uns Kontakt auf. Wir werden Ihnen in diesem Fall die klassischen Formulare zur Verfügung stellen. Bitte geben Sie bei der anschließenden Übersendung dieser Formulare an, dass Ihnen eine Nutzung von Amt 24 nicht möglich war, damit Ihr Antrag nicht versehentlich aus diesem Grund zurückgewiesen wird.
Als freiwillig oder privat versicherter Arbeitnehmer wird Ihnen vom Arbeitgeber nur der Verdienstausfall in Höhe von 67 % entschädigt. Aufwendungen für die soziale Sicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) und Altersvorsorge werden nach § 58 Infektionsschutzgesetz in angemessenem Umfang erstattet. Hierfür müssen sie selbst einen Antrag stellen. Bitte nutzen Sie hierfür das unten stehende Antragsformular: