Binnenschifffahrt
[27.10.2017]
Führerscheinpflicht
Die Elbe ist Bundeswasserstraße, für die das sächsische Schifffahrtsrecht nicht gilt. Für den sächsischen Teil der Elbe ist das Wasser- und Schifffahrtsamt Dresden zuständige Schifffahrtsbehörde. Für das Führerscheinrecht auf sächsischen Gewässern (Landesgewässer) ist die Sächsische Schifffahrtsverordnung ausschlaggebend.
Wer ein motorgetriebenes Fahrzeug führen will, benötigt eine Fahrerlaubnis nach der Binnenschifferpatentverordnung (BinSch-PatentV) oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis eines anderen Bundeslandes. Für Sportboote von weniger als 20 m Länge mit einer Motorisierung über 11,03 kW bedarf es einer Fahrerlaubnis gemäß Sportbootführerscheinverordnung (SpFV). Die Fahrerlaubnis ist mitzuführen und auf Verlangen der Wasserschutzpolizei oder der Schifffahrtsbehörde auszuhändigen.
Einen Überblick über das Sächsische Schifffahrtsrecht gibt dieser Flyer. Wenn Sie Fragen zum Schifffahrtsrecht auf sächsischen Gewässern haben, finden Sie unsere Ansprechpartner in der rechten Spalte unserer Schifffahrts-Startseite.
Wer ein motorgetriebenes Fahrzeug führen will, benötigt eine Fahrerlaubnis nach der Binnenschifferpatentverordnung (BinSch-PatentV) oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis eines anderen Bundeslandes. Für Sportboote von weniger als 20 m Länge mit einer Motorisierung über 11,03 kW bedarf es einer Fahrerlaubnis gemäß Sportbootführerscheinverordnung (SpFV). Die Fahrerlaubnis ist mitzuführen und auf Verlangen der Wasserschutzpolizei oder der Schifffahrtsbehörde auszuhändigen.
Einen Überblick über das Sächsische Schifffahrtsrecht gibt dieser Flyer. Wenn Sie Fragen zum Schifffahrtsrecht auf sächsischen Gewässern haben, finden Sie unsere Ansprechpartner in der rechten Spalte unserer Schifffahrts-Startseite.