Luftfahrtunternehmen
[01.02.2013]
Tipps für Rundflüge und Ballonfahrten
Damit Ihr Rundflug eine runde Sache wird
Unsere sächsische Heimat ist es wert, dass Sie sie von oben erforschen. Sachsen hat viel zu bieten. Und von oben hat man immer den besseren Überblick. Rundflüge und Ballonfahrten sind außerdem eine schöne Geschenkidee.
Ob durch Zeitungsannonce, Fernsehbeitrag oder im Internet gefunden – Angebote gibt es viele. Aber nicht hinter jeder Annonce für Rundflüge oder Ballonfahrten steht ein zugelassenes Luftfahrtunternehmen. Die nächste Flugsaison steht vor der Tür. Wir sagen Ihnen, worauf Sie bei der Buchung von Rundflügen und Ballonfahrten achten sollten und wie Sie sich so auf Ihr Flugerlebnis vorbereiten, dass es zum unbeschwerten Genuss wird.
Gewerbliche Flüge und Ballonfahrten
Die "gewerbsmäßige Beförderung" von Personen und Sachen in Luftfahrzeugen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Zugelassene Luftfahrtunternehmen haben eine Betriebsgenehmigung nach dem Luftverkehrsgesetz und unterliegen samt ihrem Personal und ihrer Technik behördlicher Überwachung. Flugzeugpiloten im Unternehmen brauchen zum Beispiel eine Berufspilotenlizenz, die wesentlich mehr Erfahrung und Wissen voraussetzt als eine Lizenz für Privatpiloten. Auch Ballonfahrer dürfen gewerbliche Fahrten im Unternehmen nur durchführen, wenn sie nach umfangreicher Fahrterfahrung eine gesonderte Prüfung bestanden haben. Die Technik in zugelassenen Unternehmen darf nur durch zertifizierte und ständig überwachte Instandhaltungsbetriebe gewartet werden.
Ohne behördliche Genehmigung können die Betreiber von Ultraleichtflugzeugen, Tragschraubern, Trikes und Fallschirmen gewerbliche Flüge anbieten. Das ist ganz legal, auch wenn dafür keine professionelle Unternehmensführung nötig ist. Ultraleichtflugzeuge erkennen Sie am einfachsten am Flugzeugkennzeichen unter dem Flügel und seitlich am Rumpf: Folgt auf den Buchstaben "D" nach einem Strich ein "M" (z.B. "D-MSAX"), haben Sie es mit einem Ultraleichtflugzeug zu tun. Diese Flugzeuge sind in Anschaffung und Wartung billiger als größere Maschinen, die genehmigte Rundflugunternehmen einsetzen. Aber sie unterliegen auch nicht den strengen Wartungs- und Betriebsvorschriften solcher Unternehmen. Es liegt auf der Hand, dass deshalb Flüge preisgünstiger sein können. Letztlich müssen Sie entscheiden, was Ihnen wichtiger ist: Mehr Sicherheit oder niedrigerer Preis.
Manche Werbeanzeigen erwecken den Eindruck, dass die angebotenen Flüge, Fahrten oder Fallschirmsprünge von einem genehmigten und überwachten Unternehmen durchgeführt werden. Das stimmt nicht immer. Besonders dann nicht, wenn die beworbenen Leistungen von Privatpersonen durchgeführt werden. Um ein Risiko möglichst auszuschließen, empfehlen wir allen Luftfahrtbegeisterten, sich Transparenz über ihren Anbieter zu verschaffen. Lassen Sie sich bei Luftfahrtunternehmen vor der Buchung das sogenannte Luftverkehrsbetreiberzeugnis zeigen oder sehen Sie bei Angeboten aus Sachsen auf unserer Website und beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nach, ob das Unternehmen eine gültige Zulassung hat (siehe Kasten "Zugelassene Luftfahrtunternehmen" rechts). Finden Sie das Unternehmen weder bei uns noch beim LBA und kann es Ihnen auch kein Luftverkehrsbetreiberzeugnis vorlegen, raten wir von einer Flugbuchung dringend ab.
Nichtgewerbliche Flug- und Fahrtangebote
Wenn Sie in Ihrem Freundeskreis einen Piloten haben, der Sie als Passagier mitnehmen möchte, muss er dafür natürlich kein Luftfahrtunternehmen anmelden. Auch dann nicht, wenn Sie sich an den Betriebskosten beteiligen. Dann ist der Flug nämlich nicht "gewerbsmäßig". Werden lediglich die tatsächlichen Flugkosten auf alle Teilnehmer umgelegt und wird für die Flüge nicht öffentlich geworben, spricht man von "Selbstkostenflügen". Diese sind ohne Unternehmensgenehmigung erlaubt, wenn das Flugzeug nicht mehr als vier Sitze hat. Auch Ballonfahrten sind als "Selbstkostenfahrten" ohne Zulassung als Ballonunternehmen möglich. Denken Sie aber daran: Solche Flüge und Ballonfahrten sind möglich, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Beteiligten sich im persönlichen Freundes- oder Bekanntenkreis untereinander über mögliche Risiken aufklären und die Passagiere wissen, worauf sie sich einlassen. Sie sind also nicht besonders schutzbedürftig; im persönlichen Lebensumfeld hat staatliche Bevormundung nichts zu suchen. Dagegen kann jeder, der für einen gewerblichen Flug oder eine gewerbliche Ballonfahrt bezahlt, auch erwarten, dass Sicherheit und Seriosität des Anbieters überprüft sind.
Bevor Sie in die Luft gehen
Egal, ob Sie sich dem Piloten eines Heißluftballons oder eines Flugzeugs anvertrauen: Sie als Gast sollten im Mittelpunkt stehen. Dazu gehört auch, dass der Pilot Sie vor dem Start vertraut macht mit seinem Fluggerät und dem Verhalten an Bord. Vielleicht sind Sie neugierig, wie eine Pilotenlizenz überhaupt aussieht. Unser Tipp: Lassen Sie sich die Lizenz doch einfach zeigen – beim Flug oder der Ballonfahrt muss sie sowieso an Bord sein. Das gilt auch für die Unterlagen zum Versicherungsschutz. Ein seriöser Anbieter wird Ihnen diese Unterlagen und auch die aktuelle Lufttüchtigkeitsbescheinigung des Flugzeugs oder des Ballons gern zeigen und erklären – schließlich hebt er sich damit von anderen Mitbewerbern positiv ab.
Wenn der Flug mit einem Ultraleichtflugzeug (Sie erinnern sich: "M"-Kennzeichen) geplant ist: Dafür braucht der Pilot eine Passagierflugberechtigung. Sie ist – wenn vorhanden – in die Pilotenlizenz ausdrücklich eingedruckt. Vielleicht erklärt Ihnen der Pilot auch die Flugvorbereitung, die er vor jedem Flug machen muss. Gerade bei Ultraleichtflugzeugen gibt es einen kritischen Punkt: Mit einem Gesamtgewicht von mehr als 472,5 kg (bei Tragschraubern: 560 kg) darf ein zweisitziges motorgetriebenes Ultraleichtflugzeug auf keinen Fall starten. Die Rechnung für das Gewicht ist einfach, jeder Pilot muss sie bei der Flugvorbereitung machen: Leergewicht des Flugzeugs plus Betriebsstoffe (Treibstoff und Öle) plus Gepäck plus Gewicht der Insassen. Liegt die Summe über dem zulässigen Abfluggewicht, ist ein Start nicht nur verboten, sondern auch gefährlich: Überladene Flugzeuge haben ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko und im Schadensfall kann der Versicherungsschutz entfallen!
Wettertechnisch lässt sich Ihr Himmelsspaziergang über oder unter den Wolken am besten bei klarem Wetter und Sonnenschein genießen. Bei geringer Sichtweite, Niederschlägen und starken Böen werden Sie wohl kein ungetrübtes "Airlebnis" haben.
Auch Ihr persönliches Wohlbefinden ist wichtig. Wenn Sie sich nicht wohlfühlen oder gesundheitliche Einschränkungen haben, teilen Sie das unbedingt Ihrem Piloten mit. Das gilt auch während dem Flug: Luftkrankheit ist zwar selten aber keine Schande und kann sogar erfahrene Piloten befallen. Wenn Sie luftkrank werden, sollten Sie wissen, wo die Spucktüte ist, damit der Pilot nicht während des Fluges plötzlich nebenher auch noch Reinigungsarbeiten durchführen muss. Erkundigen Sie sich vor dem Start, wo Sie sie finden.
Alkoholkonsum vor dem Flug oder der Ballonfahrt verstärkt in der Höhe seine Wirkung und ist tabu. Auch kurz nach einem Tauchgang können mit zunehmender Höhe Gesundheitsprobleme auftreten.
"Hals- und Beinbruch!" oder "Glück ab, gut Land!"
Mit einem gesunden Wohlbefinden und der Gewissheit, dass alle Fragen beantwortet sind, wird Ihr Flug sicher und zu einem unvergesslichen Erlebnis. Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Erforschung der Welt aus einer ganz neuen Perspektive. Vielleicht packt Sie sogar das Fliegerfieber und Sie melden sich bei uns an – als Flugschülerin oder Flugschüler. Wir würden uns freuen!