Luftsicherheit
[28.08.2024]
Als Luftsicherheitsbehörde führen wir Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz für Personen durch, die Zugang zu den nichtöffentlichen Bereichen der Flughäfen haben sollen. Auch zugelassene bekannte Versender, die Luftfracht aufgeben wollen, sowie Berufs- und Privatpiloten (außer Ballon- und Segelflugzeugführer) unterliegen dieser Überprüfung.
Die Flugplatzbetreiber (außer Flughäfen) legen uns ihre Luftsicherheitspläne zur Zulassung vor.
Schließlich überwachen wir die Sicherungsmaßnahmen der Flughafen- und Landeplatzbetreiber und nehmen Prüfungen für deren Sicherheitspersonal ab.
Die Flugplatzbetreiber (außer Flughäfen) legen uns ihre Luftsicherheitspläne zur Zulassung vor.
Schließlich überwachen wir die Sicherungsmaßnahmen der Flughafen- und Landeplatzbetreiber und nehmen Prüfungen für deren Sicherheitspersonal ab.