Luftfahrtpersonal
[28.05.2021]
Verfahren zu handschriftlichen Eintragungen in Lizenzen für Luftfahrtpersonal, die von einer deutschen Luftfahrtbehörde ausgestellt wurden
Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, Teil ARA.FCL.200 c) und d)
Die Landesluftfahrtbehörden, das Luftfahrtamt der Bundeswehr und das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) haben unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das Verfahren über die besondere Ermächtigung zu handschriftlichen Eintragungen in Lizenzen für Luftfahrtpersonal nach dem europäischen Lizenzrecht ergänzt und aktualisiert. Die Änderung berücksichtigt die Möglichkeit der Anrechnung von Flugzeiten (auch Starts und Landungen) nach FCL.035 a) (4) auf Flugzeugen nach Annex I der VO(EU) 2018/1139.
Im Weiteren wurde der Inhalt der Auffrischungsschulung gemäß AMC1 FCL.740.A (b) (1) (ii) konkretisiert. Das Verfahren, die Ermächtigungsgrundlage und die weiteren Einzelheiten hat das BMVI am 27. Mai 2021 in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL 2021-1-2238) bekannt gegeben. Hiermit wird die NfL 1-1678-19 aufgehoben.
Wir bitten alle Prüfer und Lehrberechtigte, sich mit den Einzelheiten der Ermächtigung und den Verfahrensabläufen in der Bekanntmachung in NfL 2021-1-2238 vertraut zu machen. Gern stehen Ihnen die Mitarbeiter der Lizenzabteilung für weitere Fragen zur Verfügung. Den Bericht zum Ausfüllen finden Sie hier.
Im Weiteren wurde der Inhalt der Auffrischungsschulung gemäß AMC1 FCL.740.A (b) (1) (ii) konkretisiert. Das Verfahren, die Ermächtigungsgrundlage und die weiteren Einzelheiten hat das BMVI am 27. Mai 2021 in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL 2021-1-2238) bekannt gegeben. Hiermit wird die NfL 1-1678-19 aufgehoben.
Wir bitten alle Prüfer und Lehrberechtigte, sich mit den Einzelheiten der Ermächtigung und den Verfahrensabläufen in der Bekanntmachung in NfL 2021-1-2238 vertraut zu machen. Gern stehen Ihnen die Mitarbeiter der Lizenzabteilung für weitere Fragen zur Verfügung. Den Bericht zum Ausfüllen finden Sie hier.