Aktuelles
[30.03.2020]
LAPL-Rechte mit einer PPL ausüben!
Mit Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 zum 11. November 2019 erhielten Inhaber von PPL-Lizenzen das Recht, bei Verlust oder nach Ablauf des Tauglichkeitszeugnisses Klasse 2, weiterhin zumindest LAPL-Rechte auszuüben, sofern noch ein gültiges LAPL-Tauglichkeitszeugnis besteht.
Welche Auswirkungen diese Änderung auf die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus der PPL-Lizenz ergeben, haben wir in einem Informationsblatt zusammengestellt. Dieses ist auch auf unserer Internetthemenseite unter Formulare und Downloads "Luftfahrtpersonal / Lizenzen" hinterlegt.