Ausbildung zum Apotheker
Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung [P1]
Der
wird im Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe gestellt.
Folgende Nachweise sind zu erbringen:
Bescheinigungen über regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
Stoffgebiet A
Allgemeine und analytische Chemie der anorganischen Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe
Chemie für Pharmazeuten inkl. Analytik org. Arznei-, Hilfs- und Schadstoffe, Chem. Nomenklatur, Stereochemie
Chemie einschließlich der Analytik der organischen Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe
Stoffgebiet B
Quantitative Bestimmung von Arznei-, Hilfs-und Schadstoffen (unter Einbeziehung von Arzneibuch-Methoden)
Instrumentelle Analytik
Stoffgebiet C
Physik für Pharmazeuten
Grundlagen der Arzneiformenlehre
Grundlagen der Physikalischen Chemie
Stoffgebiet D
Allgemeine Biologie für Pharmazeuten
Systematische Einteilung und Physiologie der pathogenen und arzneistoffproduzierenden Organismen
Pharmazeutische Biologie II (Pflanzliche Drogen)
Grundlagen der Anatomie und Physiologie
Nachweise über
Tätigkeit als Famulus oder eine nach § 3 Abs. 3 AAppO abgeschlossene Ausbildung
Der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung kann nach einem Studium der Pharmazie von zwei Jahren abgelegt werden.
Inhalte der Prüfung
Der erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:
I. Allgemeine anorganische und organische Chemie
II. Grundlagen der pharmazeutischen Biologie undder Humanbiologie
III. Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre
IV. Grundlagen der Pharmazeutischen Analytik
Im Ersten Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung wird schriftlich geprüft. Die Prüfung findet an vier Tagen statt. Die Prüfung dauert an den beiden ersten Tagen je zweieinhalb Stunden und an den folgenden beiden Tagen je zwei Stunden.
wird im Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe gestellt.
Folgende Nachweise sind zu erbringen:
Bescheinigungen über regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
Stoffgebiet A
Allgemeine und analytische Chemie der anorganischen Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe
Chemie für Pharmazeuten inkl. Analytik org. Arznei-, Hilfs- und Schadstoffe, Chem. Nomenklatur, Stereochemie
Chemie einschließlich der Analytik der organischen Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe
Stoffgebiet B
Quantitative Bestimmung von Arznei-, Hilfs-und Schadstoffen (unter Einbeziehung von Arzneibuch-Methoden)
Instrumentelle Analytik
Stoffgebiet C
Physik für Pharmazeuten
Grundlagen der Arzneiformenlehre
Grundlagen der Physikalischen Chemie
Stoffgebiet D
Allgemeine Biologie für Pharmazeuten
Systematische Einteilung und Physiologie der pathogenen und arzneistoffproduzierenden Organismen
Pharmazeutische Biologie II (Pflanzliche Drogen)
Grundlagen der Anatomie und Physiologie
Nachweise über
Tätigkeit als Famulus oder eine nach § 3 Abs. 3 AAppO abgeschlossene Ausbildung
Der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung kann nach einem Studium der Pharmazie von zwei Jahren abgelegt werden.
Inhalte der Prüfung
Der erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:
I. Allgemeine anorganische und organische Chemie
II. Grundlagen der pharmazeutischen Biologie undder Humanbiologie
III. Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre
IV. Grundlagen der Pharmazeutischen Analytik
Im Ersten Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung wird schriftlich geprüft. Die Prüfung findet an vier Tagen statt. Die Prüfung dauert an den beiden ersten Tagen je zweieinhalb Stunden und an den folgenden beiden Tagen je zwei Stunden.