Ausbildung zum Apotheker
Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung [P2]
Der
wird beim Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe gestellt.
Folgende Nachweise sind zu erbringen:
Bescheinigungen über regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
Stoffgebiet E
Pathophysiologie / Pathobiochemie
Stoffgebiet F
Pharmazeutische Technologie einschließlich Medizinprodukten
Biopharmazie einschließlich arzneiformenbezogener Pharmakokinetik
Stoffgebiet G
Pharmazeutische Biologie; Arzneipflanzen, biogene Arzneistoffe, Biotechnologie
Stoffgebiet H
Arzneimittelanalytik ( Drug Monitoring, toxikologische und umweltrelevante Untersuchungen )
Arzneistoffanalytik unter besonderer Berücksichtigung der Arzneibücher (Qualitätskontrolle und – sicherung bei Arzneistoffen) und der entsprechenden Normen für Medizinprodukte
Stoffgebiet I
Klinische Pharmazie
Pharmakologie und Toxikologie
Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker
Stoffgebiet K
Wahlpflichtfach
Der Zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung kann nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und einem Studium der Pharmazie von mindesten vier Jahren abgelegt werden.
Inhalte der Prüfung
Im Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung wird mündlich geprüft. Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:
I. Pharmazeutische/Medizinische Chemie
II. Pharmazeutische Biologie
III. Pharmazeutische Technologie/Biopharmazie
IV. Pharmakologie und Toxikologie
V. Klinische Pharmazie
Die Prüfungen in den einzelnen Fächern werden in der Regel unmittelbar hintereinander, mit Unterbrechungen bis zu höchstens acht Tagen, abgelegt werden.
Jede Prüfung soll für einen Prüfling mindestens 20, höchstens 40 Minuten dauern.
Die mündlichen Prüfungen des zweiten Abschnittes finden in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit statt.
wird beim Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe gestellt.
Folgende Nachweise sind zu erbringen:
Bescheinigungen über regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
Stoffgebiet E
Pathophysiologie / Pathobiochemie
Stoffgebiet F
Pharmazeutische Technologie einschließlich Medizinprodukten
Biopharmazie einschließlich arzneiformenbezogener Pharmakokinetik
Stoffgebiet G
Pharmazeutische Biologie; Arzneipflanzen, biogene Arzneistoffe, Biotechnologie
Stoffgebiet H
Arzneimittelanalytik ( Drug Monitoring, toxikologische und umweltrelevante Untersuchungen )
Arzneistoffanalytik unter besonderer Berücksichtigung der Arzneibücher (Qualitätskontrolle und – sicherung bei Arzneistoffen) und der entsprechenden Normen für Medizinprodukte
Stoffgebiet I
Klinische Pharmazie
Pharmakologie und Toxikologie
Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker
Stoffgebiet K
Wahlpflichtfach
Der Zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung kann nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und einem Studium der Pharmazie von mindesten vier Jahren abgelegt werden.
Inhalte der Prüfung
Im Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung wird mündlich geprüft. Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:
I. Pharmazeutische/Medizinische Chemie
II. Pharmazeutische Biologie
III. Pharmazeutische Technologie/Biopharmazie
IV. Pharmakologie und Toxikologie
V. Klinische Pharmazie
Die Prüfungen in den einzelnen Fächern werden in der Regel unmittelbar hintereinander, mit Unterbrechungen bis zu höchstens acht Tagen, abgelegt werden.
Jede Prüfung soll für einen Prüfling mindestens 20, höchstens 40 Minuten dauern.
Die mündlichen Prüfungen des zweiten Abschnittes finden in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit statt.