Ausbildung zum Apotheker
Die pharmazeutische Ausbildung umfasst:
- ein Studium der Pharmazie von vier Jahren an einer Universität
- eine Famulatur von acht Wochen
- eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten
- die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Prüfungsabschnitten abzulegen ist:
Dazu müssen die Anträge bis zum 10. Januar bzw. 10. Juni eines jeden Jahres beim Sächsischen Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe gestellt werden.
Die Regelstudienzeit im Sinne des § 10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt vier Jahre.