Studium nach Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
Approbation als Psychotherapeut mit Studienabschluss in Sachsen
Die Erteilung der Approbation als Psychotherapeut erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Behörde.
Im Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG) sowie in der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) finden Sie die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation als Psychotherapeut:
Die Landesdirektion Sachsen ist gem. § 22 Abs. 1 PsychThG in Verbindung mit
§ 59 PsychThApprO für Ihren Antrag auf Approbation zuständig, wenn Sie die psychotherapeutische Prüfung in Sachsen abgelegt haben.
Beachten Sie dabei auch die benötigten Unterlagen und Voraussetzungen, die in unserem Antragsformular genannt werden:
Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie weitere Informationen zum Beruf des Psychotherapeuten und den mit der Erlangung der Approbation eröffneten Möglichkeiten:
Weiterbildung nach Erhalt der Approbation als Psychotherapeut
Für die Eröffnung der Möglichkeit der Zulassung zur Kassenärztlichen Versorgung muss nach dem Erhalt der Approbation als Psychotherapeut noch eine mehrjährige Weiterbildung in Deutschland absolviert werden.
Die Weiterbildung in der Psychotherapie nach Erhalt der Approbation wird laut dem Bundesgesundheitsministerium nach Landesrecht geregelt:
Weitere Informationen zur psychotherapeutischen Weiterbildung in Deutschland finden Sie hier:
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Weiterbildung an die jeweils zuständige Psychotherapeutenkammer oder Kassenärztliche Vereinigung.
Im Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG) sowie in der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) finden Sie die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation als Psychotherapeut:
Die Landesdirektion Sachsen ist gem. § 22 Abs. 1 PsychThG in Verbindung mit
§ 59 PsychThApprO für Ihren Antrag auf Approbation zuständig, wenn Sie die psychotherapeutische Prüfung in Sachsen abgelegt haben.
Beachten Sie dabei auch die benötigten Unterlagen und Voraussetzungen, die in unserem Antragsformular genannt werden:
Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie weitere Informationen zum Beruf des Psychotherapeuten und den mit der Erlangung der Approbation eröffneten Möglichkeiten:
Weiterbildung nach Erhalt der Approbation als Psychotherapeut
Für die Eröffnung der Möglichkeit der Zulassung zur Kassenärztlichen Versorgung muss nach dem Erhalt der Approbation als Psychotherapeut noch eine mehrjährige Weiterbildung in Deutschland absolviert werden.
Die Weiterbildung in der Psychotherapie nach Erhalt der Approbation wird laut dem Bundesgesundheitsministerium nach Landesrecht geregelt:
Weitere Informationen zur psychotherapeutischen Weiterbildung in Deutschland finden Sie hier:
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Weiterbildung an die jeweils zuständige Psychotherapeutenkammer oder Kassenärztliche Vereinigung.