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Rein digitale Dokumente können nur im Ausnahmefall anerkannt werden, wenn sie von der ausstellenden Stelle ohne Umweg (dazu zählt beispielsweise nicht die Weiterleitung über den Antragsteller oder sonstige Dritte) per Scan oder eindeutiger schriftlicher Bestätigung an das Landesprüfungsamt geschickt werden, oder es die Möglichkeit der digitalen Verifizierung gibt.
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