Ausbildung zum Psychotherapeuten
Masterstudiengang Psychotherapie
Bestätigung eines BA-Studienabschlusses als Zugangsvoraussetzung für einen Master-Studiengang Psychotherapie
Zur Aufnahme eines Master-Studiums zur Approbation in Psychotherapie wird laut § 9 (4) des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) der Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Studienganges gefordert, der in Aufbau und Inhalt den Vorgaben des § 9 PsychThG und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) (insbesondere Anlage 1) entspricht und für den die nach Landesrecht zuständige Stelle gemäß § 9 (4) PsychThG die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen per Bescheid festgestellt hat.
Liegt für den von Ihnen absolvierten Studiengang ein solcher Bescheid (noch) nicht vor, können Sie direkt bei der jeweiligen Universität eine sogenannte Äquivalenzprüfung beantragen.
Für die Bewerbung an der Universität Leipzig informieren Sie sich bitte hier:
Liegt für den von Ihnen absolvierten Studiengang ein solcher Bescheid (noch) nicht vor, können Sie direkt bei der jeweiligen Universität eine sogenannte Äquivalenzprüfung beantragen.
Für die Bewerbung an der Universität Leipzig informieren Sie sich bitte hier:
Erst nachdem Sie einen Studienplatz unter der positiven Prüfung der Äquivalenz durch die Universität erhalten haben, können Sie sich diese noch einmal vom Sächsischen Landesprüfungsamt bestätigen lassen.
Die von der Universität bestätigten Unterlagen senden Sie sodann bitte im Original oder in durch deutsche Behörden oder EU-Notare beglaubigter Kopie mit einem formlosen Antrag an folgende Anschrift:
Landesdirektion Sachsen
Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung ab.