Approbation für ausländische Psychotherapeuten
Approbationen und Berufserlaubnisse für ausländische Psychotherapeuten
Approbationen und Berufserlaubnisse für ausländische Psychotherapeuten
Die Landesdirektion Sachsen ist zuständig für die Erteilung von Approbationen für ausländische Psychotherapeuten, sofern Sie beabsichtigen, Ihre Tätigkeit als im Freistaat Sachsen aufzunehmen.
Des Weiteren ist die Landesdirektion zuständig für die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Certificate of good standing), wenn Sie Ihren Beruf als Psychotherapeut derzeit im Freistaat Sachsen ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.
Wann brauche ich eine Approbation/Berufserlaubnis?
Der Beruf des Psychotherapeuten ist bundesrechtlich reglementiert. In Deutschland existiert für die Qualifikation und für die Tätigkeit von Psychotherapeuten ein spezielles Berufsgesetz: Das Psychotherapeutengesetz. Für reglementierte Berufe ist ein Anerkennungsverfahren/Zulassungsverfahren zwingend notwendig.
Die uneingeschränkte Berufszulassung heißt „Approbation“, die eingeschränkte Berufszulassung heißt „Berufserlaubnis“. Wenn Sie einen Berufsabschluss in der Psychotherapie haben und beabsichtigen, im Freistaat Sachsen als Psychotherapeut zu arbeiten, müssen Sie die Approbation beantragen. Ohne die Approbation oder mindestens eine Berufserlaubnis können Sie in Deutschland nicht als Psychotherapeut arbeiten.
Für eine Hospitation benötigen Sie keine Approbation bzw. Berufserlaubnis. Sie dürfen dann jedoch nicht selbst therapeutisch tätig werden, auch nicht unter Aufsicht. Sie haben nur einen Beobachterstatus.
Was ist eine Approbation?
Die Approbation ist die uneingeschränkte Berufszulassung. Sie erhalten die Approbation, wenn Ihre ausländische Qualifikation zum Psychotherapeuten gleichwertig zur deutschen Ausbildung ist und wenn Sie alle anderen Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind in §§ 1 + 2 PsychThG geregelt.
Was ist eine Berufserlaubnis?
Für eine Berufserlaubnis genügt die abgeschlossene psychotherapeutische Ausbildung im Ausland. Wenn bei Ihnen eine Kenntnisprüfung notwendig ist, kann die zuständige Stelle zuerst eine Berufserlaubnis erteilen.
Die Berufserlaubnis ist befristet auf maximal zwei Jahre, das heißt, wenn Sie zum Beispiel schon 18 Monate eine Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland hatten, können Sie in Sachsen die Berufserlaubnis nur noch für sechs Monate bekommen. In der Regel ist die Berufserlaubnis auf einen Arbeitgeber beschränkt.
Innerhalb dieser zwei Jahre müssen Sie die Kenntnisprüfung ablegen. Ziel ist die Approbation. Die Berufserlaubnis ist auf eine nicht selbständige und nicht leitende Tätigkeit beschränkt. Sie arbeiten unter Aufsicht eines approbierten Psychotherapeuten.
Wie beantrage ich eine Approbation/Berufserlaubnis?
Bitte verwenden Sie das Antragsformular.
Welche Deutschkenntnisse sind nachzuweisen?
Deutschkenntnisse müssen Sie zunächst auf dem Niveau C 2 mit einem Prüfungszertifikat nachweisen. Darüber hinaus ist ein Fachsprachentest bei der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer erforderlich. Nach Antragstellung werden wir Sie bei der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer zum Fachsprachentest anmelden. Über den konkreten Verfahrensablauf werden sie dann von der Heilberufekammer informiert. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Grundsätzen für den Fachsprachentest
Die uneingeschränkte Berufszulassung heißt „Approbation“, die eingeschränkte Berufszulassung heißt „Berufserlaubnis“. Wenn Sie einen Berufsabschluss in der Psychotherapie haben und beabsichtigen, im Freistaat Sachsen als Psychotherapeut zu arbeiten, müssen Sie die Approbation beantragen. Ohne die Approbation oder mindestens eine Berufserlaubnis können Sie in Deutschland nicht als Psychotherapeut arbeiten.
Für eine Hospitation benötigen Sie keine Approbation bzw. Berufserlaubnis. Sie dürfen dann jedoch nicht selbst therapeutisch tätig werden, auch nicht unter Aufsicht. Sie haben nur einen Beobachterstatus.
Was ist eine Approbation?
Die Approbation ist die uneingeschränkte Berufszulassung. Sie erhalten die Approbation, wenn Ihre ausländische Qualifikation zum Psychotherapeuten gleichwertig zur deutschen Ausbildung ist und wenn Sie alle anderen Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind in §§ 1 + 2 PsychThG geregelt.
Was ist eine Berufserlaubnis?
Für eine Berufserlaubnis genügt die abgeschlossene psychotherapeutische Ausbildung im Ausland. Wenn bei Ihnen eine Kenntnisprüfung notwendig ist, kann die zuständige Stelle zuerst eine Berufserlaubnis erteilen.
Die Berufserlaubnis ist befristet auf maximal zwei Jahre, das heißt, wenn Sie zum Beispiel schon 18 Monate eine Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland hatten, können Sie in Sachsen die Berufserlaubnis nur noch für sechs Monate bekommen. In der Regel ist die Berufserlaubnis auf einen Arbeitgeber beschränkt.
Innerhalb dieser zwei Jahre müssen Sie die Kenntnisprüfung ablegen. Ziel ist die Approbation. Die Berufserlaubnis ist auf eine nicht selbständige und nicht leitende Tätigkeit beschränkt. Sie arbeiten unter Aufsicht eines approbierten Psychotherapeuten.
Wie beantrage ich eine Approbation/Berufserlaubnis?
Bitte verwenden Sie das Antragsformular.
Welche Deutschkenntnisse sind nachzuweisen?
Deutschkenntnisse müssen Sie zunächst auf dem Niveau C 2 mit einem Prüfungszertifikat nachweisen. Darüber hinaus ist ein Fachsprachentest bei der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer erforderlich. Nach Antragstellung werden wir Sie bei der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer zum Fachsprachentest anmelden. Über den konkreten Verfahrensablauf werden sie dann von der Heilberufekammer informiert. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Grundsätzen für den Fachsprachentest