Allgemeine Hinweise
1. Aufbau des Ausbildungsstättenverzeichnisses
Im Ausbildungsstättenverzeichnis sind die Ausbildungsstätten des Freistaates Sachsen erfasst, deren Besuch nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert werden kann.
Das Ausbildungsstättenverzeichnis ist wie folgt gegliedert:
- Name der Ausbildungsstätte
- Angabe der Postanschrift der Ausbildungsstätte (Schulort)
- Bildungsgang
- Art der Ausbildungsstätte
- Abendoberschule (ehemals Abendmittelschule)
- Abendgymnasium
- Berufsaufbauschule einschl. Vorkurse zur Vorbereitung des Besuchs von Kollegs
- Berufsfachschule einschl. aller Formen der beruflichen Grundbildung
- Förderschule
- Berufliches Gymnasium
- Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
- Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
- Fachoberschule
- 1-jährige FOS, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
- 2-jährige FOS, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
- Gymnasium einschl. Studienkollegs (Feststellungsprüfung, Sprachkurse)
- Kolleg
- Oberschule (ehemals Mittelschule)
- Berufsakademie
- Hochschule
- Status
- öffentliche Schule
- staatliche Hochschule
- als gleichwertig anerkannte nichtstaatliche Hochschule (§ 2 Abs. 2 BAföG)
- genehmigte, staatlich anerkannte Ersatzschule (§ 2 Abs. 1 Satz 3 BAföG)
- als gleichwertig anerkannte Ergänzungsschule (§ 2 Abs. 2 BAföG)
- sonstige Rechtsverordnung (§ 2 Abs. 3 BAföG)
- Dauer der Ausbildung in Jahren
- Angabe, ob eine Ausbildung berufsqualifizierend abschließt oder nicht
- Bemerkungen zu den einzelnen Ausbildungsstätten