Allgemeine Hinweise
8. Abschließende Hinweise
Für alle Förderungsentscheidungen sind die in diesem Verzeichnis - mit späteren Ergänzungen - getroffenen Feststellungen verbindlich. Über das Vorliegen der objektiven und subjektiven Förderungsvoraussetzungen entscheiden im Übrigen die Ämter für Ausbildungsförderung in eigener Zuständigkeit.
In den Fällen, in denen ein Antrag auf Ausbildungsförderung für den Besuch einer Ausbildungsstätte vorliegt, die (noch) nicht in diesem Verzeichnis erfasst ist oder nicht identisch ist mit der Eintragung im Ausbildungsstättenverzeichnis, ist eine Anfrage unter Verwendung des Formulars an die Landesdirektion Sachsen, Landesamt für Ausbildungsförderung zu richten. Dabei ist das Formblatt 2 bzw. die Immatrikulationsbescheinigung stets beizufügen.
In den Fällen, in denen ein Antrag auf Ausbildungsförderung für den Besuch einer Ausbildungsstätte vorliegt, die (noch) nicht in diesem Verzeichnis erfasst ist oder nicht identisch ist mit der Eintragung im Ausbildungsstättenverzeichnis, ist eine Anfrage unter Verwendung des Formulars an die Landesdirektion Sachsen, Landesamt für Ausbildungsförderung zu richten. Dabei ist das Formblatt 2 bzw. die Immatrikulationsbescheinigung stets beizufügen.