Abteilung Arbeitsschutz
Besuche immer dann, wenn nicht aufgeräumt ist
Der soziale Arbeitsschutz prüft auch die Arbeitsbedingungen im Atelier und auf der Bühne
Als in Leipzig im Februar 2019 der bekannte Leipziger Galerist Hieronymus Wachter bei einer Ausstellungsvorbereitung von der Leiter stürzte und sich schwer verletzte, klingelte in der Landesdirektion das Telefon. Es galt zu prüfen, ob der Arbeitsschutz eingehalten worden war.
Die Abteilung Arbeitsschutz nimmt die Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes für den Freistaat Sachsen wahr. Sie überwacht die Einhaltung der Vorschriften des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit. Sie ist in vielen Dingen des Arbeitsschutzes Erlaubnisbehörde, genehmigt Ausnahmen, berät Betriebe, setzt Maßnahmen des Arbeitsschutzes durch, untersucht Arbeitsunfälle und ahndet Ordnungswidrigkeiten.
Kreative, künstlerische oder unterhaltende Tätigkeiten beschäftigen den staatlichen Arbeitsschutz in Sachsen jedes Jahr zwischen 300- und 400-mal. In den zehn Jahren des Bestehens der Landesdirektion Sachsen summierte sich das zu etwa 3.500 Dienstgeschäften allein in dieser Branche.
Nora Gröbel ist als Sachbearbeiterin für den sozialen Arbeitsschutz und den Schutz besonderer Personengruppen zuständig. Gröbel untersuchte den Fall in der Galerie und musste feststellen, dass der Galerist selbstständig war und deshalb nicht dem Arbeitsschutzgesetz unterlag. Damit war die Landesdirektion Sachsen nicht für diesen Arbeitsunfall zuständig.
Im Arbeitsschutz ist Nora Gröbel seit 2007 tätig. Gleich in den ersten Wochen wurde sie damals zur Untersuchung eines tödlichen Arbeitsunfalls gerufen. Ein Apfelbauer wollte in einer Stickstoffkammer nach dem Rechten sehen. In solchen Kammern können Äpfel länger gelagert werden, für Menschen kann das Betreten lebensgefährlich sein. Von diesem Moment an hatte die Tätigkeit im Arbeitsschutz für Frau Gröbel eine ganz andere Bedeutung. „Auch wenn die Einhaltung von Regeln manchmal auf Unverständnis und Ablehnung stößt, sind sie in unserem Fall dazu da, die Gesundheit von Menschen zu schützen“, sagt sie.
Nicht immer ist es so dramatisch, wenn das Telefon klingelt. In einem anderen Fall ruft die Personalchefin eines Hotels an. Sie ist unsicher, ob sie eine schwangere Angestellte, die nicht mehr mit Kundenkontakt arbeiten darf, in die Kurzarbeit oder besser ins Beschäftigungsverbot schicken soll. Hier berät die Kollegin in der LDS zum neuen Mutterschutzgesetz, erklärt die Unterschiede der beiden Möglichkeiten für Arbeitnehmer und -geber und wünscht der werdenden Mutter und ihrer Chefin alles Gute.
Zu den Arbeitsbereichen von Nora Gröbel gehören Betriebe der Kunst-, Kultur-, Sport- und Filmbranche ebenso wie das Hotel- und Gaststättengewerbe. „Weil sich die Technik immer weiterentwickelt, damit auch ständig Änderungen der geltenden Regeln einhergehen und auch im sozialen Arbeitsschutz immer wieder neue Rechte gelten, wie seit einigen Jahren das neue Mutterschutzgesetz, bleibt der Arbeitsalltag spannend“, sagt Gröbel.
Einen Teil ihrer Tätigkeit führt sie außerhalb des Büros durch, besucht Theaterwerkstätten oder Filmproduktionen. Die Abteilung Arbeitsschutz hat das Recht, Arbeitsstätten und Anlagen jederzeit zu betreten und zu besichtigen. Im Anschluss werden nicht nur Berichte, sondern auch Anordnungen geschrieben oder auch mal Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. In 15 Jahren hat Nora Gröbel viele Fälle geprüft und unzählige Kontrollen durchgeführt. Gern kommt Nora Gröbel unvorbereitet: „Wenn man Besuch erwartet, räumt man vorher auf. Ich will aber sehen, wie es ist, wenn nicht aufgeräumt ist“, sagt die Sachbearbeiterin mit einem Augenzwinkern.
Mit der Corona-Pandemie hat sich vieles verändert. Seither muss Nora Gröbel zum Beispiel auch Hygienekonzepte auf Konzertveranstaltungen kontrollieren.
Immer wieder sind Einzel- und Spezialfälle zu bewerten. „Jeder Film, jede Theaterproduktion muss einzeln auf ihr Gefährdungspotenzial geprüft werden. Das geht nicht ohne Außendienst, macht aber die Tätigkeit so spannend und anspruchsvoll“, sagt Nora Gröbel. Aber sie erstellt auch am Schreibtisch Stellungnahmen zu Bauvorhaben und muss entscheiden, ob Abweichungen von den Regelungen der Arbeitsstättenverordnung zulässig sind. „Langweilig ist mir hier nie geworden“, sagt die Sachbearbeiterin und ist überzeugt, dass es auch in den nächsten Jahren abwechslungsreich und wichtig bleibt, im Arbeitsschutz tätig zu sein.
[Referat Sozialer Arbeitsschutz, Schutz besonderer Personengruppen]
Die Abteilung Arbeitsschutz nimmt die Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes für den Freistaat Sachsen wahr. Sie überwacht die Einhaltung der Vorschriften des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit. Sie ist in vielen Dingen des Arbeitsschutzes Erlaubnisbehörde, genehmigt Ausnahmen, berät Betriebe, setzt Maßnahmen des Arbeitsschutzes durch, untersucht Arbeitsunfälle und ahndet Ordnungswidrigkeiten.
Kreative, künstlerische oder unterhaltende Tätigkeiten beschäftigen den staatlichen Arbeitsschutz in Sachsen jedes Jahr zwischen 300- und 400-mal. In den zehn Jahren des Bestehens der Landesdirektion Sachsen summierte sich das zu etwa 3.500 Dienstgeschäften allein in dieser Branche.
Nora Gröbel ist als Sachbearbeiterin für den sozialen Arbeitsschutz und den Schutz besonderer Personengruppen zuständig. Gröbel untersuchte den Fall in der Galerie und musste feststellen, dass der Galerist selbstständig war und deshalb nicht dem Arbeitsschutzgesetz unterlag. Damit war die Landesdirektion Sachsen nicht für diesen Arbeitsunfall zuständig.
Im Arbeitsschutz ist Nora Gröbel seit 2007 tätig. Gleich in den ersten Wochen wurde sie damals zur Untersuchung eines tödlichen Arbeitsunfalls gerufen. Ein Apfelbauer wollte in einer Stickstoffkammer nach dem Rechten sehen. In solchen Kammern können Äpfel länger gelagert werden, für Menschen kann das Betreten lebensgefährlich sein. Von diesem Moment an hatte die Tätigkeit im Arbeitsschutz für Frau Gröbel eine ganz andere Bedeutung. „Auch wenn die Einhaltung von Regeln manchmal auf Unverständnis und Ablehnung stößt, sind sie in unserem Fall dazu da, die Gesundheit von Menschen zu schützen“, sagt sie.
Nicht immer ist es so dramatisch, wenn das Telefon klingelt. In einem anderen Fall ruft die Personalchefin eines Hotels an. Sie ist unsicher, ob sie eine schwangere Angestellte, die nicht mehr mit Kundenkontakt arbeiten darf, in die Kurzarbeit oder besser ins Beschäftigungsverbot schicken soll. Hier berät die Kollegin in der LDS zum neuen Mutterschutzgesetz, erklärt die Unterschiede der beiden Möglichkeiten für Arbeitnehmer und -geber und wünscht der werdenden Mutter und ihrer Chefin alles Gute.
Zu den Arbeitsbereichen von Nora Gröbel gehören Betriebe der Kunst-, Kultur-, Sport- und Filmbranche ebenso wie das Hotel- und Gaststättengewerbe. „Weil sich die Technik immer weiterentwickelt, damit auch ständig Änderungen der geltenden Regeln einhergehen und auch im sozialen Arbeitsschutz immer wieder neue Rechte gelten, wie seit einigen Jahren das neue Mutterschutzgesetz, bleibt der Arbeitsalltag spannend“, sagt Gröbel.
Einen Teil ihrer Tätigkeit führt sie außerhalb des Büros durch, besucht Theaterwerkstätten oder Filmproduktionen. Die Abteilung Arbeitsschutz hat das Recht, Arbeitsstätten und Anlagen jederzeit zu betreten und zu besichtigen. Im Anschluss werden nicht nur Berichte, sondern auch Anordnungen geschrieben oder auch mal Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. In 15 Jahren hat Nora Gröbel viele Fälle geprüft und unzählige Kontrollen durchgeführt. Gern kommt Nora Gröbel unvorbereitet: „Wenn man Besuch erwartet, räumt man vorher auf. Ich will aber sehen, wie es ist, wenn nicht aufgeräumt ist“, sagt die Sachbearbeiterin mit einem Augenzwinkern.
Mit der Corona-Pandemie hat sich vieles verändert. Seither muss Nora Gröbel zum Beispiel auch Hygienekonzepte auf Konzertveranstaltungen kontrollieren.
Immer wieder sind Einzel- und Spezialfälle zu bewerten. „Jeder Film, jede Theaterproduktion muss einzeln auf ihr Gefährdungspotenzial geprüft werden. Das geht nicht ohne Außendienst, macht aber die Tätigkeit so spannend und anspruchsvoll“, sagt Nora Gröbel. Aber sie erstellt auch am Schreibtisch Stellungnahmen zu Bauvorhaben und muss entscheiden, ob Abweichungen von den Regelungen der Arbeitsstättenverordnung zulässig sind. „Langweilig ist mir hier nie geworden“, sagt die Sachbearbeiterin und ist überzeugt, dass es auch in den nächsten Jahren abwechslungsreich und wichtig bleibt, im Arbeitsschutz tätig zu sein.
[Referat Sozialer Arbeitsschutz, Schutz besonderer Personengruppen]