Abteilung Arbeitsschutz und Marktüberwachung
Zum Spielzeugcheck nach Amman
Landesdirektion Sachsen unterstützt jordanische Behörden in Sachen Marktüberwachung
Es war ein ungewöhnliches Angebot, das da im Intranet der Landesdirektion auftauchte: Von der EU wurden im Rahmen eines Twinning-Projekts sogenannte Kurzzeitexpertinnen und -experten gesucht, die Schulungen für Marktüberwachungen außerhalb der EU durchführen sollten.
Anke Völkner bewarb sich für das EU-Projekt und reiste im Januar 2019 als Kurzzeitexpertin in die jordanische Hauptstadt Amman. Deutschland engagierte sich dort, um Voraussetzungen für ein Handelsabkommen zwischen der EU und dem arabischen Raum mitzugestalten und die Anpassung der nationalen Gesetzgebung nach EU-Standards zu unterstützen. Im Mittelpunkt standen – in Zusammenarbeit mit dem jordanischen Amt für Normen und Messtechnik (Jordan Standards and Metrology Organization) in Amman – die Konformitätsbewertungen und die Anerkennung industrieller Produkte.
„Noch vor der Abreise nach Amman stimmte ich mit der Projektleiterin und den jordanischen Kollegen die genauen Inhalte der Schulungen im Verhältnis zum Wissensstand der Kollegen vor Ort ab und konnte so passende Schulungsunterlagen und Praxisbeispiele zusammenstellen“, berichtet Anke Völkner und erinnert sich weiter: „Meine in Englisch verfassten PowerPoint-Präsentationen sollten in Jordanien als Handout verteilt werden. Rechtsgrundlagen und Normen – Gesamtmasse sieben Kilogramm – lagen ausgedruckt und markiert in meinem Koffer.“
Während ihres vierzehntägigen Aufenthaltes hatte Anke Völkner praxisorientierte Schulungen durchzuführen, die die Produktgruppe Spielzeug und dabei speziell einzelne Spielzeuggruppen wie Geschossspielzeug, Aktivitätsspielzeug (etwa Trampoline und Schaukeln) oder Spielzeug in und an Lebensmitteln betraf. Sie stellte die europäischen und deutschen Rechtsgrundlagen und Normen vor und erläuterte sie. Dann – so Anke Völkner – wurde anhand von Produktbeispielen eine Risikobewertung durchgeführt: „Welche Gefahren können von einzelnen Spielzeuggruppen ausgehen und wie dürfen sie deshalb gerade nicht beschaffen sein? Welche Kennzeichnung muss sich auf dem Produkt befinden und was muss in einer Anleitung stehen? Als wie riskant sind einzelne Mängel zu bewerten und welche Handlungsanforderungen ergeben sich für Marktüberwacher daraus?“ Am Ende wurden Checklisten für einzelne Produktgruppen erstellt, die dann als Handlungsanweisungen für die Mitarbeiter der Marktüberwachung weiter nutzbar sein sollten.
In Amman traf Anke Völkner in ihren täglichen Schulungen auf 10 bis 15 jordanische Kollegen, die diese Veranstaltungen neben ihrer täglichen Arbeit wahrnahmen. Die Gruppe wechselte deshalb sowohl über den Tag als auch in der Woche in ihrer Besetzung mehrfach, was die Durchführung der Schulungen zu einer echten Herausforderung machte.
Das Resümee aus Sicht der „Kurzzeitexpertin“ ist positiv: „Die Schulungen waren eine gelungene Kombination von Lehre und Austausch. Rechtsformen und Rechtsverständnis in Jordanien, Deutschland und der EU wurden vorgestellt und debattiert, ebenso die jeweiligen Formen und Möglichkeiten der konkreten Rechtsanwendung. Da die Teilnehmer selber Proben und Fragen aus ihrem Arbeitsalltag mitbrachten, hatten wir im wahrsten Sinne des Wortes fassbare Beispiele, anhand derer wir Kontrollmechanismen, Verwaltungsakte und Kontrollvorgänge vollständig durcharbeiten konnten. Echte Marktkontrollen bei Händlern in Amman rundeten meine Schulungen ab.“
In den Jahren 2012 bis 2020 hat der Technische Verbraucherschutz bei der Landesdirektion insgesamt 61.892 Produkte geprüft. Davon wurden 7.560 als „Produkte mit ernstem Risiko“ bewertet, bei denen sich ein Verkaufsverbot und in vielen Fällen auch der Rückruf der Produkte vom Verbraucher anschloss.
War der Arbeitsaufenthalt auch ein persönlicher Gewinn für Anke Völkner? Daran lässt die Kollegin keinen Zweifel: „Ich habe viele Eindrücke, Erfahrungen und neues Wissen mit nach Hause gebracht. Meine hiesigen Kolleginnen und Kollegen waren begierig, daran teilzuhaben. Vor allem aber freue ich mich und bin stolz, die Mitarbeiter der Marktüberwachung in Jordanien ein Stück in ihrer Arbeit für sichere und für den europäischen Markt konforme Spielzeuge vorangebracht zu haben.“
[Referat Technischer Verbraucherschutz]
Anke Völkner, seit vielen Jahren in der Landesdirektion Sachsen und davon mehr als sechs Jahre in der Abteilung Arbeitsschutz im Referat „Technischer Verbraucherschutz“ beschäftigt, wurde durch eine Kollegin auf die Offerte aufmerksam gemacht. Als Marktüberwacherin ist sie mit ihren Kolleginnen und Kollegen zuständig für Verbraucherprodukte, Arbeitsmittel und eine Vielzahl von Medizinprodukten. Sie überwacht und kontrolliert den Markt, um Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen. Der Markt – das sind Hersteller oder Händler unter anderem für Kinderspielzeug, elektrische Geräte, Maschinen, Druckgeräte, Sportboote und Werkzeuge. Anbieter, die an der Sicherheit ihrer Produkte sparen, sollen von den Verbrauchern ferngehalten werden. Daneben ist auch der Schutz der Wirtschaftsakteure vor unfairem Wettbewerb auf dem Binnenmarkt für das Referat ein wichtiges Thema.
„Noch vor der Abreise nach Amman stimmte ich mit der Projektleiterin und den jordanischen Kollegen die genauen Inhalte der Schulungen im Verhältnis zum Wissensstand der Kollegen vor Ort ab und konnte so passende Schulungsunterlagen und Praxisbeispiele zusammenstellen“, berichtet Anke Völkner und erinnert sich weiter: „Meine in Englisch verfassten PowerPoint-Präsentationen sollten in Jordanien als Handout verteilt werden. Rechtsgrundlagen und Normen – Gesamtmasse sieben Kilogramm – lagen ausgedruckt und markiert in meinem Koffer.“
Während ihres vierzehntägigen Aufenthaltes hatte Anke Völkner praxisorientierte Schulungen durchzuführen, die die Produktgruppe Spielzeug und dabei speziell einzelne Spielzeuggruppen wie Geschossspielzeug, Aktivitätsspielzeug (etwa Trampoline und Schaukeln) oder Spielzeug in und an Lebensmitteln betraf. Sie stellte die europäischen und deutschen Rechtsgrundlagen und Normen vor und erläuterte sie. Dann – so Anke Völkner – wurde anhand von Produktbeispielen eine Risikobewertung durchgeführt: „Welche Gefahren können von einzelnen Spielzeuggruppen ausgehen und wie dürfen sie deshalb gerade nicht beschaffen sein? Welche Kennzeichnung muss sich auf dem Produkt befinden und was muss in einer Anleitung stehen? Als wie riskant sind einzelne Mängel zu bewerten und welche Handlungsanforderungen ergeben sich für Marktüberwacher daraus?“ Am Ende wurden Checklisten für einzelne Produktgruppen erstellt, die dann als Handlungsanweisungen für die Mitarbeiter der Marktüberwachung weiter nutzbar sein sollten.
Twinning-Projekte – was ist das, und warum werden diese durchgeführt?
Twinning-Projekte wurden als Initiative der Europäischen Kommission im Jahr 1998 ursprünglich zur Unterstützung zukünftiger Mitgliedstaaten bei ihren Vorbereitungen auf den EU-Beitritt geschaffen. Es handelt sich um Partnerschaftsprojekte zwischen Verwaltungseinrichtungen zweier Länder zu einem spezifischen Thema, bei dem das potenzielle Beitrittsland Reformen anstrebt. Nach 2002 wurde das Model des Twinning-Projektes auch für Staaten in den EU-Nachbarregionen ohne Beitrittsperspektive genutzt, um den Handel zwischen verschiedenen Staaten und Gebieten zu erleichtern bzw. um Handelsabkommen abzuschließen.
Kurzzeitexperte – wie wird man das?
Zunächst muss die EU-Kommission das vom Kandidatenland vorbereitete Twinning-Projekt genehmigen. Dieses wird dann ausgeschrieben und das beste Angebot eines Mitgliedstaats bekommt den Zuschlag. Nun werden ein Langzeitexperte (Projektleiter vor Ort) und die fachlich passenden Kurzzeitexperten ausgeschrieben. Bedingungen für die Bewerbung der Experten sind die Entsendemöglichkeit und -zusage durch den Arbeitgeber, sehr gutes Fachwissen und entsprechende Sprachkenntnisse in der Amtssprache des jeweiligen Landes.
Twinning-Projekte wurden als Initiative der Europäischen Kommission im Jahr 1998 ursprünglich zur Unterstützung zukünftiger Mitgliedstaaten bei ihren Vorbereitungen auf den EU-Beitritt geschaffen. Es handelt sich um Partnerschaftsprojekte zwischen Verwaltungseinrichtungen zweier Länder zu einem spezifischen Thema, bei dem das potenzielle Beitrittsland Reformen anstrebt. Nach 2002 wurde das Model des Twinning-Projektes auch für Staaten in den EU-Nachbarregionen ohne Beitrittsperspektive genutzt, um den Handel zwischen verschiedenen Staaten und Gebieten zu erleichtern bzw. um Handelsabkommen abzuschließen.
Kurzzeitexperte – wie wird man das?
Zunächst muss die EU-Kommission das vom Kandidatenland vorbereitete Twinning-Projekt genehmigen. Dieses wird dann ausgeschrieben und das beste Angebot eines Mitgliedstaats bekommt den Zuschlag. Nun werden ein Langzeitexperte (Projektleiter vor Ort) und die fachlich passenden Kurzzeitexperten ausgeschrieben. Bedingungen für die Bewerbung der Experten sind die Entsendemöglichkeit und -zusage durch den Arbeitgeber, sehr gutes Fachwissen und entsprechende Sprachkenntnisse in der Amtssprache des jeweiligen Landes.
In Amman traf Anke Völkner in ihren täglichen Schulungen auf 10 bis 15 jordanische Kollegen, die diese Veranstaltungen neben ihrer täglichen Arbeit wahrnahmen. Die Gruppe wechselte deshalb sowohl über den Tag als auch in der Woche in ihrer Besetzung mehrfach, was die Durchführung der Schulungen zu einer echten Herausforderung machte.
Das Resümee aus Sicht der „Kurzzeitexpertin“ ist positiv: „Die Schulungen waren eine gelungene Kombination von Lehre und Austausch. Rechtsformen und Rechtsverständnis in Jordanien, Deutschland und der EU wurden vorgestellt und debattiert, ebenso die jeweiligen Formen und Möglichkeiten der konkreten Rechtsanwendung. Da die Teilnehmer selber Proben und Fragen aus ihrem Arbeitsalltag mitbrachten, hatten wir im wahrsten Sinne des Wortes fassbare Beispiele, anhand derer wir Kontrollmechanismen, Verwaltungsakte und Kontrollvorgänge vollständig durcharbeiten konnten. Echte Marktkontrollen bei Händlern in Amman rundeten meine Schulungen ab.“
In den Jahren 2012 bis 2020 hat der Technische Verbraucherschutz bei der Landesdirektion insgesamt 61.892 Produkte geprüft. Davon wurden 7.560 als „Produkte mit ernstem Risiko“ bewertet, bei denen sich ein Verkaufsverbot und in vielen Fällen auch der Rückruf der Produkte vom Verbraucher anschloss.
War der Arbeitsaufenthalt auch ein persönlicher Gewinn für Anke Völkner? Daran lässt die Kollegin keinen Zweifel: „Ich habe viele Eindrücke, Erfahrungen und neues Wissen mit nach Hause gebracht. Meine hiesigen Kolleginnen und Kollegen waren begierig, daran teilzuhaben. Vor allem aber freue ich mich und bin stolz, die Mitarbeiter der Marktüberwachung in Jordanien ein Stück in ihrer Arbeit für sichere und für den europäischen Markt konforme Spielzeuge vorangebracht zu haben.“
[Referat Technischer Verbraucherschutz]