FAQ
[15.06.2026]
FAQ zum Verwaltungsvollzug der Kommunalinvestitionsskraftstärkungsverordnung (KomInvStärkVO)
Zu den im Freistaat Sachsen bereitgestellten kommunalen pauschalen Investitionsmitteln gemäß § 4 KomInvStärkVO erreichen die Landesdirektion Sachsen viele Anfragen. Da diese Fragen und ihre Antworten in der Regel von allgemeinem Interesse sind, werden sie in dieser „FAQ-Liste“ (Liste der häufig gestellten Fragen) veröffentlicht. Die FAQ-Liste stellt eine Handlungsempfehlung dar und wird fortlaufend ergänzt.