Aufgaben und Inhalte
[19.08.2026]
Aufgaben der zentralen Anlaufstelle
Als zentrale Anlaufstelle und Bewilligungsbehörde für Kommunalinvestitionsbudgets stehen wir Landkreisen, Kommunen und Gemeinden unterstützend zur Seite.
Unsere Aufgaben im Überblick:
Unsere Aufgaben im Überblick:
- Beratung: wir beraten zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der kommunalen Investitionsbudgets
- Antragsbewilligung: Wir prüfen und bewilligen alle Maßnahmen nach § 4 der KomInvStärkVO. Die Beantragung erfolgt dabei über das Förderportal durch den Zuweisungsempfänger selbst. Im Anschluss ist eine Freigabe durch den zugehörigen Landkreis erforderlich.
- Vorhabensänderungen: Wenn sich ein Vorhaben ändert, wird dies jeweils zum 15. April und 15. Oktober über das Förderportal durch die Zuweisungsempfänger an uns gemeldet. Auch hierfür ist die Bestätigung durch die Landkreise erforderlich.
- Mittelbewirtschaftung: Ihre bereits bewilligten Mittel können Zuweisungsempfänger immer zum 15. Januar und zum 15. Juli über das Förderportal abrufen. Bitte beachten Sie auch die nach der KomInvStärkVO einzuhaltenden Berichtspflichten, denen ebenfalls über das Förderportal nachgekommen wird.
- Verwendungsnachweisprüfung: Wir überprüfen die zweckentsprechende Verwendung des Sachinvestitionsvorhabens. Uns ist hierzu innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens der Verwendungsnachweis im Förderportal vorzulegen.