Aufgaben und Inhalte
[28.04.2026]
Aufgaben der zentralen Anlaufstelle
Als zentrale Anlaufstelle und Bewilligungsbehörde für Kommunalinvestitionsbudgets stehen wir Landkreisen, Kommunen und Gemeinden unterstützend zur Seite.
Unsere Aufgaben im Überblick:
Unsere Aufgaben im Überblick:
- Beratung: wir beraten zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der kommunalen Investitionsbudgets
- Antragsbewilligung: Wir prüfen und bewilligen alle Maßnahmen nach § 4 der KomInvStärkVO. Die Beantragung erfolgt dabei mittels vorgegebener Antragsformulare über die Landkreise bzw. kreisfreien Städte
- Vorhabensänderungen: Wenn sich ein Vorhaben ändert, wird dies jeweils zum 15. April und 15.Oktober über die Landkreise bzw. kreisfreien Städte an uns gemeldet.
- Mittelbewirtschaftung: Ihre bereits bewilligten Mittel können Zuwendungsempfänger immer zum 15. Januar und zum 15. Juli direkt bei uns abrufen. Es stehen hierzu Auszahlungsformulare zur Verfügung.
- Verwendungsnachweisprüfung: Wir überprüfen die zweckentsprechende Verwendung des Sachinvestitionsvorhabens. Uns ist hierzu innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens der Verwendungsnachweis vorzulegen.