Aufgaben und Inhalte
[15.06.2026]
Kommunalinvestitionsbudgets
Im Rahmen der Kommunalinvestitionsskraftstärkungsverordnung regelt Sachsen die Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes. Ein Bestandteil stellen kommunale Investitionsbudgets dar, welche in drei Förderperioden bis Ende 2036 als Festbetragsfinanzierung ausgegeben werden. Es stehen insgesamt Mittel i.H.v. 1.741,7 Millionen Euro zur Verfügung Die geplanten Sachinvestitionsvorhaben werden durch die Landkreise und kreisfreien Städte gesammelt und umfassen folgende Investitionsbereiche:
Das Gesamtinvestitionsvolumen muss dabei je Maßnahme mindestens 250.000 Euro betragen. Insgesamt soll der Anteil der Investitionsvorhaben der Kommunen 66-68,5% und der Landkreise selbst 31,5-34% betragen. Das Erstellen des Vorhabenkatalogs liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Bewilligung und Bewirtschaftung der Mittel erfolgt durch die Landesdirektion Sachsen.
- Bildungsinfrastruktur,
- Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz,
- Stärkung der digitalen Verwaltung,
- Sport und Kultur,
- Krankenhausbau und Hochschulmedizin, einschließlich Digitalisierung sowie der Pflegeinfrastruktur,
- klimafreundliche Mobilität und öffentlicher Personennahverkehrs (ÖPNV),
- Wohnraumförderung,
- Verkehrsinfrastruktur,
- Stärkung des Wirtschafts- und Innovationsstandortes Sachsen und
- staatlicher Hochbau
Das Gesamtinvestitionsvolumen muss dabei je Maßnahme mindestens 250.000 Euro betragen. Insgesamt soll der Anteil der Investitionsvorhaben der Kommunen 66-68,5% und der Landkreise selbst 31,5-34% betragen. Das Erstellen des Vorhabenkatalogs liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Bewilligung und Bewirtschaftung der Mittel erfolgt durch die Landesdirektion Sachsen.