Aufgaben - Abteilung 3
Referat 38 – 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Die Vergabekammer ist der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen zugeordnet. Sie ist zuständig für die Nachprüfung von Vergaben öffentlicher Auftraggeber im gesamten Freistaat Sachsen oberhalb der sogenannten Schwellenwerte (- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 214.000 Euro, für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 428.000 Euro, für Bauaufträge: 5.350.000 Euro und für Konzessionsvergaben: 5.350.000 Euro). Die Nachprüfung erfolgt auf Antrag.
Die Vergabekammer entscheidet im Regelfall in der Besetzung mit der Vorsitzenden und zwei Beisitzern (hiervon ein ehrenamtlicher Beisitzer) auf Grund einer mündlichen Verhandlung durch Beschluss. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer kann Beschwerde beim Oberlandesgericht Dresden eingelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die bis 15.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen bis 13.00 Uhr) bei der Vergabekammer nicht vollständig vorliegen, ggf. erst am darauf folgenden Arbeitstag zugestellt werden können.
Die Vergabekammer entscheidet im Regelfall in der Besetzung mit der Vorsitzenden und zwei Beisitzern (hiervon ein ehrenamtlicher Beisitzer) auf Grund einer mündlichen Verhandlung durch Beschluss. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer kann Beschwerde beim Oberlandesgericht Dresden eingelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die bis 15.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen bis 13.00 Uhr) bei der Vergabekammer nicht vollständig vorliegen, ggf. erst am darauf folgenden Arbeitstag zugestellt werden können.