Aufgaben - Abteilung 3
Referat 35 – Baurecht, Denkmalschutz, Wohngeld
Baurecht
Die Landesdirektion ist obere Bauaufsichtsbehörde und übt die Fachaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden aus. Sie überprüft bei der Bearbeitung von Widersprüchen, aber auch außerhalb förmlicher Verfahren Entscheidungen der unteren Bauaufsichtsbehörden auf deren Recht- und Zweckmäßigkeit. Ziel ist es, ein einheitliches und gleichmäßiges Verwaltungshandeln aller Bauaufsichtsbehörden im Freistaat Sachsen zu gewährleisten. Außerdem begleitet die Bauaufsicht die Entwicklung von Bauleitplänen der kommunalen Ebene und ist zum Teil auch für deren Genehmigung zuständig.
Weiter führt die Landesdirektion die Rechtsaufsicht über die Aufgabenwahrnehmung und die Geschäftsführung der Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten in den Kreisfreien Städten und den Landkreisen.
Europäisch harmonisierte Bauprodukte sind grundsätzlich in allen Mitgliedsstaaten frei handel- und verwendbar. Im Freistaat Sachsen ist die Landesdirektion als obere Marktüberwachungsbehörde für die formelle als auch technische Überwachung dieser Bauprodukte zuständig.
Denkmalschutz
Als obere Denkmalschutzbehörde ist die Landesdirektion zuständig für das gleichmäßige Verwaltungshandeln der unteren Denkmalschutzbehörden und entscheidet über Widersprüche sowie in Streitfällen zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege und der unteren Denkmalschutzbehörde. Außerdem werden Denkmalschutzfördermittel des Bundes und des Freistaates Sachsen durch das Referat ausgereicht und ihre Verwendung geprüft.
Wohngeld
Die Landesdirektion übt die Fach- und Rechtsaufsicht über die Wohngeldbehörden der Landratsämter und der kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig aus und ist damit auch zuständig für die Bearbeitung von Widersprüchen im Bereich des Wohngeldes.
Für kommunale Wohnungsunternehmen unterhält die Landesdirektion ein Frühwarnsystem, um möglichst frühzeitig wirtschaftliche Problemlagen erkennen und geeignete Maßnahmen zur Stabilisierung der Unternehmen veranlassen zu können.
Die Landesdirektion ist obere Bauaufsichtsbehörde und übt die Fachaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden aus. Sie überprüft bei der Bearbeitung von Widersprüchen, aber auch außerhalb förmlicher Verfahren Entscheidungen der unteren Bauaufsichtsbehörden auf deren Recht- und Zweckmäßigkeit. Ziel ist es, ein einheitliches und gleichmäßiges Verwaltungshandeln aller Bauaufsichtsbehörden im Freistaat Sachsen zu gewährleisten. Außerdem begleitet die Bauaufsicht die Entwicklung von Bauleitplänen der kommunalen Ebene und ist zum Teil auch für deren Genehmigung zuständig.
Weiter führt die Landesdirektion die Rechtsaufsicht über die Aufgabenwahrnehmung und die Geschäftsführung der Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten in den Kreisfreien Städten und den Landkreisen.
Europäisch harmonisierte Bauprodukte sind grundsätzlich in allen Mitgliedsstaaten frei handel- und verwendbar. Im Freistaat Sachsen ist die Landesdirektion als obere Marktüberwachungsbehörde für die formelle als auch technische Überwachung dieser Bauprodukte zuständig.
Denkmalschutz
Als obere Denkmalschutzbehörde ist die Landesdirektion zuständig für das gleichmäßige Verwaltungshandeln der unteren Denkmalschutzbehörden und entscheidet über Widersprüche sowie in Streitfällen zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege und der unteren Denkmalschutzbehörde. Außerdem werden Denkmalschutzfördermittel des Bundes und des Freistaates Sachsen durch das Referat ausgereicht und ihre Verwendung geprüft.
Wohngeld
Die Landesdirektion übt die Fach- und Rechtsaufsicht über die Wohngeldbehörden der Landratsämter und der kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig aus und ist damit auch zuständig für die Bearbeitung von Widersprüchen im Bereich des Wohngeldes.
Für kommunale Wohnungsunternehmen unterhält die Landesdirektion ein Frühwarnsystem, um möglichst frühzeitig wirtschaftliche Problemlagen erkennen und geeignete Maßnahmen zur Stabilisierung der Unternehmen veranlassen zu können.