Aktuelles
[12.12.2024]
Online-Antragstellung auf glücksspielrechtliche Erlaubnis für Spielhallen ab jetzt auch über Amt24 möglich
Das Stellen eines Antrags auf glücksspielrechtliche Erlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) i. V. m. § 18a Abs. 1 Sächsisches Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag (SächsGlüStVAG) bei der Landesdirektion Sachsen zum Betrieb einer Spielhalle ist nun auch digital möglich. Sie können den Antrag nunmehr auch online über die Website „Amt24“ bei der Landesdirektion Sachsen einreichen. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie auf der genannten Website unter nachfolgendem Link und unserer Themenseite "Spielhallen".
https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6006225
https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6006225