Online-Glücksspiele
[04.04.2023]
Neue Zuständigkeit bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL)
Mit Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV 2021) sind ab dem 1. Juli 2021 insbesondere die bisher unter einem Totalverbot stehenden Glücksspiele im Internet wie virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Onlinecasinospiele unter restriktiven Voraussetzungen erlaubnisfähig, um Spielerinnen und Spielern eine legale, sichere Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen zu bieten.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale) ist gemäß § 27f Abs. 1 GlüStV 2021 die zentral dafür zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde. Sie ist u.a. für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV 2021 für die Veranstaltung von Online-Poker und virtuellen Automatenspielen zuständig. Sie übt gegenüber den Erlaubnisinhabern auch die Aufgaben der Glücksspielaufsicht nach § 9 Abs. 1 GlüStV 2021 mit Wirkung für alle Länder ab dem Zeitpunkt der Erlaubniserteilung aus.
Näheres erfahren Sie unter https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/erlaubnisfaehigesgluecksspiel/online-poker-und-virtuelle-automatenspiele.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale) ist gemäß § 27f Abs. 1 GlüStV 2021 die zentral dafür zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde. Sie ist u.a. für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV 2021 für die Veranstaltung von Online-Poker und virtuellen Automatenspielen zuständig. Sie übt gegenüber den Erlaubnisinhabern auch die Aufgaben der Glücksspielaufsicht nach § 9 Abs. 1 GlüStV 2021 mit Wirkung für alle Länder ab dem Zeitpunkt der Erlaubniserteilung aus.
Näheres erfahren Sie unter https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/erlaubnisfaehigesgluecksspiel/online-poker-und-virtuelle-automatenspiele.