Online-Glücksspiele
[20.04.2022]
Neue Zuständigkeit beim Landesverwaltungsamt in Halle (Saale)
Mit Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV 2021) sind ab dem 1. Juli 2021 insbesondere die bisher unter einem Totalverbot stehenden Glücksspiele im Internet wie virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Onlinecasinospiele unter restriktiven Voraussetzungen erlaubnisfähig, um Spielerinnen und Spielern eine legale, sichere Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen zu bieten.
Das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale) als obere Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt ist während der Übergangszeit nach § 27p GlüStV 2021 die dafür zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde. Sie ist während des Übergangszeitraumes u.a. für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV 2021 für die Veranstaltung von Online-Poker und virtuellen Automatenspielen zuständig. Sie übt gegenüber den Erlaubnisinhabern auch die Aufgaben der Glücksspielaufsicht nach § 9 Abs. 1 GlüStV 2021 mit Wirkung für alle Länder ab dem Zeitpunkt der Erlaubniserteilung aus.
Quelle und weitere Informationen unter Glücksspielstaatsvertrag 2021 (sachsen-anhalt.de).
Das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale) als obere Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt ist während der Übergangszeit nach § 27p GlüStV 2021 die dafür zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde. Sie ist während des Übergangszeitraumes u.a. für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV 2021 für die Veranstaltung von Online-Poker und virtuellen Automatenspielen zuständig. Sie übt gegenüber den Erlaubnisinhabern auch die Aufgaben der Glücksspielaufsicht nach § 9 Abs. 1 GlüStV 2021 mit Wirkung für alle Länder ab dem Zeitpunkt der Erlaubniserteilung aus.
Quelle und weitere Informationen unter Glücksspielstaatsvertrag 2021 (sachsen-anhalt.de).