Spielhallen
[25.04.2023]
Hinweis zum Anschluss an das zentrale Spielersperrsystem OASIS
Durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) sind Spielhallenbetreiber dazu verpflichtet, die Spielhalle vor Aufnahme des Spielbetriebes an das zentrale Spielersperrsystem OASIS anzuschließen. Sobald Betreiber über eine durch die Landesdirektion Sachsen erteilte glücksspielrechtliche Erlaubnis verfügen, sind sie laut Nebenbestimmung dazu verpflichtet, der Glücksspielaufsichtsbehörde schriftlich nachzuweisen, dass der Anschluss ihrer Spielhalle an die zentrale Spielersperrdatei OASIS besteht und der Abgleich mit der Sperrdatei OASIS in der Betriebsstätte praktisch durchgeführt werden kann. Der Nachweis ist vor Aufnahme des Spielbetriebes schriftlich zu erbringen.
Weitere Informationen zum Anschluss an das Spielersperrsystem OASIS erhalten Sie direkt auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt unter folgendem Link: https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/glücksspiel/spielersperrsystem-oasis.
Weitere Informationen zum Anschluss an das Spielersperrsystem OASIS erhalten Sie direkt auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt unter folgendem Link: https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/glücksspiel/spielersperrsystem-oasis.