Spielhallen
[23.07.2021]
Hinweis zum Anschluss an das zentrale Spielersperrsystem OASIS
Nach aktuellen Informationen des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 30. Juni 2021 ist eine Antragstellung zum Anschluss an das zentrale Spielersperrsystem OASIS frühestens ab 2. August 2021 möglich.
Spielhallenbetreiber, die bereits über eine durch die Landesdirektion Sachsen genehmigte glücksspielrechtliche Erlaubnis (gültig ab 1. Juli 2021) verfügen, sind laut Nebenbestimmung dazu verpflichtet der Glücksspielaufsichtsbehörde den Anschluss ihrer Spielhalle an die zentrale Sperrdatei OASIS bis zum 30. Juli 2021 in geeigneter Form nachzuweisen. Auf Grund der oben beschriebenen Entwicklung müssen Spielhallenbetreiber, die bereits einen eine Fristsetzung zum Nachweis der Beantragung enthaltenden Erlaubnisbescheid erhalten haben, mit keinen nachteiligen Entscheidungen der Behörde rechnen.
Darüber hinaus gilt für alle Spielhallenbetreiber: Der Anschluss an OASIS ist der Landesdirektion Sachsen unverzüglich anzuzeigen sobald eine Antragstellung möglich und erfolgt ist.
Weitere Informationen zum Anschluss an das Spielersperrsystem OASIS erhalten Sie direkt auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt unter folgendem Link: https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/glücksspiel/spielersperrsystem-oasis.
Sollte durch die LDS noch keine Erlaubnis erteilt worden sein und ist damit ein Anschluss an Oasis noch nicht möglich, entstehen dem Spielhallenbetreiber bis zur Verbescheidung dadurch keine Nachteile.
Spielhallenbetreiber, die bereits über eine durch die Landesdirektion Sachsen genehmigte glücksspielrechtliche Erlaubnis (gültig ab 1. Juli 2021) verfügen, sind laut Nebenbestimmung dazu verpflichtet der Glücksspielaufsichtsbehörde den Anschluss ihrer Spielhalle an die zentrale Sperrdatei OASIS bis zum 30. Juli 2021 in geeigneter Form nachzuweisen. Auf Grund der oben beschriebenen Entwicklung müssen Spielhallenbetreiber, die bereits einen eine Fristsetzung zum Nachweis der Beantragung enthaltenden Erlaubnisbescheid erhalten haben, mit keinen nachteiligen Entscheidungen der Behörde rechnen.
Darüber hinaus gilt für alle Spielhallenbetreiber: Der Anschluss an OASIS ist der Landesdirektion Sachsen unverzüglich anzuzeigen sobald eine Antragstellung möglich und erfolgt ist.
Weitere Informationen zum Anschluss an das Spielersperrsystem OASIS erhalten Sie direkt auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt unter folgendem Link: https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/glücksspiel/spielersperrsystem-oasis.
Sollte durch die LDS noch keine Erlaubnis erteilt worden sein und ist damit ein Anschluss an Oasis noch nicht möglich, entstehen dem Spielhallenbetreiber bis zur Verbescheidung dadurch keine Nachteile.