Gaststätten mit Geldspielgeräten
[31.01.2024]
Allgemeine Regelungen für Gaststätten mit Geldspielgeräten
Gaststätten mit Geld- oder Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit unterliegen laut Glückspielstaatsvertag 2021 den glückspielrechtlichen Vorschriften (§ 2 Abs. 4 GlüStV 2021). Das gewerbliche Spiel nach der Gewerbeordnung (GewO) und der Spielverordnung (SpielV) unterfällt der Verantwortung der Gewerbebehörden. Die Landesdirektion Sachsen überwacht die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Vorschriften.
Gaststättenbetreiber haben die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages (§ 1 GlüStV 2021) sowie folgende Pflichten zu beachten:
Der Betreiber muss zuverlässig sein und die Einhaltung der Werbevorgaben sowie die Aufklärungspflichten beachten. Dazu gehört auch das Entwickeln eines Sozialkonzeptes, der Nachweis suchtpräventiver Schulungen und Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz. Diese Verpflichtungen treffen Spielhallen- wie Gaststättenbetreiber.
Demgegenüber werden Automatenaufsteller glücksspielrechtlich nicht erfasst. Demnach fällt ein Gastwirt nicht wegen einer ihm erteilten Automatenaufstellerlaubnis, sondern nur wegen den §§ 2 Abs. 4, 6 GlüStV 2021 in die oben dargestellten Verpflichtungen.
Gaststättenbetreiber mit Automatenaufstellerlaubnis müssen damit zum einen die Anforderungen nach Glücksspielrecht sowie zum anderen die Voraussetzungen nach § 33c Abs. 2 GewO erfüllen. Fragen zu den Schulungsvoraussetzungen gemäß § 33 c Abs. 2 GewO liegen in der Verantwortung der Gewerbebehörden oder der Industrie- und Handelskammern.
Das Aufstellen von zwei Geldspielgeräten ist nur erlaubt in:
Die Abgabe von Speisen und Getränken muss Hauptzweck der Einrichtung und die Bereitstellung von Geldspielgeräten nur eine Nebenleistung des Angebots sein. Die Außendarstellung muss einer gastronomischen Einrichtung angepasst sowie ein eigenständiger Betrieb (Küche, Tresen, Bedienung) vorhanden sein. Die ständige Aufsicht der Geldspielgeräte muss gesichert sein. Darüber hinaus hat der Gastwirt Spielwillige vor Spielaufnahme mit dem Sperrsystem OASIS abzugleichen.
Verstöße gegen die genannten gesetzlichen Bestimmungen können Bußgeld- und Strafverfahren nach sich ziehen.
Nähere Informationen zum Anschluss an das Sperrsystem OASIS finden Sie unter diesem Artikel.
Gaststättenbetreiber haben die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages (§ 1 GlüStV 2021) sowie folgende Pflichten zu beachten:
Der Betreiber muss zuverlässig sein und die Einhaltung der Werbevorgaben sowie die Aufklärungspflichten beachten. Dazu gehört auch das Entwickeln eines Sozialkonzeptes, der Nachweis suchtpräventiver Schulungen und Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz. Diese Verpflichtungen treffen Spielhallen- wie Gaststättenbetreiber.
Demgegenüber werden Automatenaufsteller glücksspielrechtlich nicht erfasst. Demnach fällt ein Gastwirt nicht wegen einer ihm erteilten Automatenaufstellerlaubnis, sondern nur wegen den §§ 2 Abs. 4, 6 GlüStV 2021 in die oben dargestellten Verpflichtungen.
Gaststättenbetreiber mit Automatenaufstellerlaubnis müssen damit zum einen die Anforderungen nach Glücksspielrecht sowie zum anderen die Voraussetzungen nach § 33c Abs. 2 GewO erfüllen. Fragen zu den Schulungsvoraussetzungen gemäß § 33 c Abs. 2 GewO liegen in der Verantwortung der Gewerbebehörden oder der Industrie- und Handelskammern.
Das Aufstellen von zwei Geldspielgeräten ist nur erlaubt in:
- Schank- und Speisewirtschaften
- Beherbergungsbetrieben und
- Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher (nur Pferdewetten), nicht Sportwetten
Die Abgabe von Speisen und Getränken muss Hauptzweck der Einrichtung und die Bereitstellung von Geldspielgeräten nur eine Nebenleistung des Angebots sein. Die Außendarstellung muss einer gastronomischen Einrichtung angepasst sowie ein eigenständiger Betrieb (Küche, Tresen, Bedienung) vorhanden sein. Die ständige Aufsicht der Geldspielgeräte muss gesichert sein. Darüber hinaus hat der Gastwirt Spielwillige vor Spielaufnahme mit dem Sperrsystem OASIS abzugleichen.
Verstöße gegen die genannten gesetzlichen Bestimmungen können Bußgeld- und Strafverfahren nach sich ziehen.
Nähere Informationen zum Anschluss an das Sperrsystem OASIS finden Sie unter diesem Artikel.