Spielhallen
[03.08.2021]
Allgemeine Regelungen für den Betrieb von Spielhallen
Eine Spielhalle ist ein Unternehmen oder Teil eines Unternehmens, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten im Sinne des § 33c Absatz 1 Satz 1 oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33d Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) dient (§ 3 Abs. 9 GlüStV 2021).
Spieldauer, Höchsteinsatz und -gewinn dieser Geldspielautomaten sind gesetzlich in der Verordnung über Spielgeräte und andere Geräte mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV) geregelt. Anforderungen an den Betrieb von Spielhallen sind in der Gewerbeordnung (GewO), der Spielverordnung sowie länderspezifischen Spielhallen- und Ausführungsgesetzen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) geregelt. Das gewerbliche Spiel nach der GewO und SpielV unterfällt der Verantwortung der Gewerbebehörden. Die Landesdirektion überwacht die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Vorschriften.
Spielhallen (auch Spielotheken, Spielcasinos) unterscheiden sich von Spielbanken. Betreiber von Spielhallen haben folgende Pflichten nach dem GlüStV 2021 zu beachten:
Der Betreiber muss zuverlässig sein und die Einhaltung der Aufklärungspflichten sowie Abstands- und Werbevorgaben beachten. Im Rahmen des Antragsverfahrens sind das Sozialkonzept, der Nachweis suchtpräventiver Schulungen und Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz vorzulegen. Mehrfachkonzessionen sind ebenso verboten wie Wettvermittlungsstellen in einem Gebäudekomplex. In Spielhallen dürfen keine weiteren Glückspiele (z.B. Poker, Sportwetten) angeboten werden.
Zur Bestimmung der Einhaltung des Mindestabstands einer Spielhalle zu einer allgemeinbildenden Schule von 250 Metern Luftlinie kann zur Lokalisierung der allgemeinbildenden Schule auf die Schuldatenbank des Sächsischen Ministeriums für Kultus zurückgegriffen werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass dort keine Sporthallen, die dem Schulbetrieb dienen, aufgeführt sind. Hierzu ist ebenfalls der Mindestabstand einzuhalten.
Spieldauer, Höchsteinsatz und -gewinn dieser Geldspielautomaten sind gesetzlich in der Verordnung über Spielgeräte und andere Geräte mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV) geregelt. Anforderungen an den Betrieb von Spielhallen sind in der Gewerbeordnung (GewO), der Spielverordnung sowie länderspezifischen Spielhallen- und Ausführungsgesetzen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) geregelt. Das gewerbliche Spiel nach der GewO und SpielV unterfällt der Verantwortung der Gewerbebehörden. Die Landesdirektion überwacht die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Vorschriften.
- Verordnung über Spielgeräte und andere Geräte mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV)
- Gewerbeordnung (GewO)
Spielhallen (auch Spielotheken, Spielcasinos) unterscheiden sich von Spielbanken. Betreiber von Spielhallen haben folgende Pflichten nach dem GlüStV 2021 zu beachten:
Der Betreiber muss zuverlässig sein und die Einhaltung der Aufklärungspflichten sowie Abstands- und Werbevorgaben beachten. Im Rahmen des Antragsverfahrens sind das Sozialkonzept, der Nachweis suchtpräventiver Schulungen und Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz vorzulegen. Mehrfachkonzessionen sind ebenso verboten wie Wettvermittlungsstellen in einem Gebäudekomplex. In Spielhallen dürfen keine weiteren Glückspiele (z.B. Poker, Sportwetten) angeboten werden.
Zur Bestimmung der Einhaltung des Mindestabstands einer Spielhalle zu einer allgemeinbildenden Schule von 250 Metern Luftlinie kann zur Lokalisierung der allgemeinbildenden Schule auf die Schuldatenbank des Sächsischen Ministeriums für Kultus zurückgegriffen werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass dort keine Sporthallen, die dem Schulbetrieb dienen, aufgeführt sind. Hierzu ist ebenfalls der Mindestabstand einzuhalten.