Spielbanken
[04.05.2022]
Geldwäscheprävention - Vorgaben des Geldwäschegesetzes für Spielbanken
Spielbanken sind nach dem Gesetze über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) zur Geldwäscheprävention verpflichtet. Sie sind Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 GwG und haben interne Sicherungsmaßnahmen zu treffen sowie kundenbezogene Sorgfaltspflichten zu erfüllen.