Förderung
[16.06.2023]
Vorhaben der kategorienübergreifenden Antidiskriminierungsarbeit - Handreichung zur Beantragung von Fördermitteln
Nach Teil A Abschnitt II Nr. 1 e) der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit werden Vorhaben der kategorienübergreifenden Antidiskriminierungsarbeit gefördert.
Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf den Fördergegenstand Vorhaben der kategorienübergreifenden Antidiskriminierungsarbeit. Andere Förderbereiche sind entsprechend der Richtlinie förderfähig, aber nicht Teil der vorliegenden Handreichung. Die Förderschwerpunkte und Hinweise (u. a. zu Verwaltungspauschalen, förderfähigen Kosten) anderer Vorhaben entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit und den entsprechenden Handreichungen. Die Handreichung stellt eine Ausfüllhilfe dar und ist nicht rechtlich bindend.
Prinzipiell können nur Förderanträge berücksichtigt werden, die fristgerecht zum 31. August des Vorjahres eingehen und den Förderschwerpunkten entsprechen. Bitte lesen Sie sich vor Antragsstellung die Allgemeinen Bestimmungen und den Teil I. der Besonderen Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit durch - diese ist rechtlich bindend. Falls Ihr Projekt nicht den Förderrichtlinien entspricht oder inhaltlich nicht zu den genannten Förderschwerpunkten passt, ist die Maßnahme nicht förderfähig.
A. II. 1. e - Bedeutsame Vorhaben kategorienübergreifender
Antidiskriminierungsarbeit
Gefördert werden für die kategorienübergreifende Antidiskriminierungsarbeit bedeutsame Vorhaben, insbesondere:
Ausfüllhinweise zum Antrag
Zur Gewährleistung der Funktionalität des Antragsformulars laden Sie bitte den Antrag auf Ihren Rechner herunter, öffnen ihn anschließend aus Ihrem Speicherort und füllen dann das Formular aus. Wenn Sie das Formular direkt im Browser ausfüllen, werden die interaktiven pdf-Funktionalitäten, wie beispielsweise die automatische Summenberechnung, nicht unterstützt. Beachten Sie dafür auch die Hinweise zur Nutzung interaktiver pfd-Formulare (der Link befindet sich direkt über den Antragsformularen und wird zusätzlich beim Öffnen des gewählten Formulars angezeigt). Bitte prüfen Sie im Anschluss, ob alle Angaben übernommen worden sind und ergänzen diese ggf. handschriftlich. Bitte verwenden Sie immer das aktuelle, auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen eingestellte Formular.
1. Antragsgegenstand
Kreuzen Sie hier den für Ihr Projekt zutreffenden Fördergegenstand an.
2. Antragstellende
Hier erfassen Sie den Namen, die Rechtsform und die Anschrift Ihrer antragstellenden Organisation. Zudem benennen Sie die Ansprechperson und die Bankverbindung.
Zuwendungen nach diesen Vorschriften können erhalten:
3. Angaben lt. Vereinsregistereintragung
Füllen Sie - falls zutreffend - die Felder zur Vereinsregistereintragung und Gemeinnützigkeit aus und legen die entsprechenden Nachweise bei.
4. Bezeichnung des Vorhabens
Tragen Sie den Titel Ihres Projektes in das entsprechende Feld ein.
Bitte legen Sie dem Antrag eine ausführliche Projektbeschreibung bei.
In der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit und im ersten Abschnitt dieser Handreichung sind der Gegenstand der Förderung und die Förderziele benannt. Das beantragte Projekt muss auf eines oder mehrere dieser Ziele Bezug nehmen. Anträge, aus denen der Fördergegenstand und die benannten Ziele der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit nicht klar erkennbar sind, sind nicht förderfähig.
Die vollständige Projektbeschreibung (einschließlich Trägervorstellung) sollte je nach Laufzeit und Umfang der beantragten Förderung fünf bis maximal acht Seiten (nur für Projekte mit drei Jahren Laufzeit und/oder 200.000 EUR Fördersumme) umfassen. Folgende Punkte sind in der Beschreibung zu erläutern:
I Projekthintergrund (ca. 7.000 Zeichen)
Im ersten Teil beschreiben Sie bitte die Arbeit des Trägers/Vereins. Gehen Sie dabei auf laufende und vergangene Projekte, die fachliche Kompetenz des Antragstellers und des geplanten Personals ein und umschreiben Sie die aktuelle Situation, die Grundlage für das beantragte Projekt ist.
II Ziele des Vorhabens (ca. 3.000 Zeichen)
Benennen Sie hier den Bedarf für das Projekt im Hinblick auf die unter Punkt I genannte Ausgangssituation. Berücksichtigen Sie in Ihrer konkreten Zielbeschreibung unbedingt die Förderkriterien der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit. Unterteilen Sie die Ziele in nachvollziehbare Unterziele. Beschreiben Sie in diesem Zusammenhang konkret die angesprochene Zielgruppe.
Speziell bei der Beantragung von Mitteln für Antidiskriminierungsberatungsstellen sind genaue Angaben zur „Konzeption mit Aussagen zu den Zielstellungen und Zielgruppen, den Standortbedingungen (personelle Ausstattung, Barrierefreiheit, Erreichbarkeit, Ausstattung, Öffnungszeiten) und der Ausgestaltung der Leistungen“ zu treffen.
III Zielerreichung und Arbeitsschritte (ca. 15.000 Zeichen)
Erläutern Sie hier den geplanten Ablauf Ihres Projektes. Wichtig ist dabei die Beachtung der o. g. Förderkriterien. Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
IV Ergebnisse und Dokumentation (ca. 3.000 Zeichen)
Umreißen Sie hier die zu erwartenden Ergebnisse und die Maßnahmen der Qualitätssicherung. Beschreiben Sie die für das Projekt gewählte Dokumentation der Ergebnisse. Gehen Sie hier auch darauf ein, wie der Erfolg der gesetzten Meilensteine gemessen werden soll.
Falls Kommunikationsmaßnahmen bzw. Öffentlichkeitsarbeit geplant sind, beschreiben Sie die vorgesehenen Maßnahmen.
V Gesamtausgaben, Fördersumme, Eigenanteil, Wirtschaftlichkeit (ca. 3.000 Zeichen)
Erläutern Sie hier Ihren Ausgaben- und Finanzierungsplan. Gehen Sie dabei auf die von Ihnen benannten Maßnahmen und Arbeitsschritte ein. Benennen sie hier auch die Größe der angesprochenen Zielgruppe bzw. die Anzahl der Teilnehmenden.
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeit sollte auch die Effektivität der gewählten Methoden der Zielerreichung Beachtung finden. Beschreiben Sie kurz die Eigenmittel, die eingebracht werden sollen.
5. Beantragte Fördermittel
Hier ist die Summe der beantragten Fördermittel, die sich aus Punkt 12 ergibt, einzutragen.
6. Dauer des Vorhabens
Tragen Sie bitte die Daten des geplanten Projektstarts und Projektendes in die entsprechenden Felder ein. Der hier anzugebende Zeitraum soll auch die für die Vor- und Nachbereitung des Vorhabens notwendige Zeit beinhalten, z. B. für eventuelle Vertragsabschlüsse mit externen Leistungserbringenden sowie die Abrechnung und Zahlung der angefallenen Ausgaben. Es sind nur die Ausgaben zuwendungsfähig, die innerhalb dieses Zeitraumes anfallen bzw. bei denen die dazugehörigen Verträge innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen wurden.
Die Laufzeit des Projektes darf drei Jahre nicht überschreiten. Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Die Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns ist frühestens ab Antragstellung möglich.
7. Anzahl der teilnehmenden Personen
Die Punkte 7 bis 9 sind nur auszufüllen, wenn im Rahmen des beantragten Vorhabens Veranstaltungen (z. B. Workshops, Fachtage) durchgeführt werden sollen.
Falls ja, tragen Sie hier bitte die Anzahl der zu erwartenden Teilnehmenden ein.
8. Durchführungsorte
Falls Veranstaltungen durchgeführt werden, benennen Sie hier bitte die Durchführungsorte.
9. Räumlichkeiten
Falls Veranstaltungen durchgeführt werden, konkretisieren Sie hier bitte die Angaben zu den genutzten Räumen aus Nummer 8 bezüglich Größe und Kosten.
10. Angaben zu Leistungserbringenden auf Honorarbasis
Benennen Sie Honorarkräfte, die das Projekt unterstützen sollen, deren Tätigkeit und finanzielle Aufwendungen für das Honorar und Reisekosten. Es sind ausschließlich Leistungen zu erfassen, die über Honorarverträge beauftragt werden. Werkverträge sind den sonstigen Sachausgaben zuzuordnen.
Honorare sind bis zu einer Höhe von 60 EUR pro Person und Zeitstunde der Leistungserbringung, höchstens jedoch in Höhe von 500 EUR (inkl. MwSt.) pro Tag und Person zuwendungsfähig. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen (insbesondere bei einer vom Üblichen abweichenden Qualifikation) zulässig, soweit die höhere Qualifikation für den Erfolg des geförderten Vorhabens erforderlich ist. Legen Sie ggf. eine solche Begründung bei.
11. Angaben zu Fachkräften, für die Personalkosten beantragt werden
Legen Sie dem Antrag eine ausführliche Stellenbeschreibung für alle im Vorhaben beschäftigten Fachkräfte bei. Diese muss jeweils eine Tätigkeitsbeschreibung beinhalten, die eine Stellenbewertung ermöglicht. Dazu müssen der gesamte Aufgabenbereich und regelmäßig anfallende Tätigkeiten detailliert sowohl quantitativ als auch qualitativ beschrieben werden, einschließlich des Maßes der Verantwortung und der Schwierigkeit der Tätigkeit. Benennen Sie die sich daraus ergebende Bewertung der Stelle in Anlehnung an den TV-L und legen Sie eine detaillierte Aufstellung der Personalausgaben (Entgelt lt. Tabelle, Arbeitgeberanteile, gegebenenfalls Jahressonderzahlung) bei.
12. Ausgaben- und Finanzierungsplan
Füllen Sie anhand Ihres Ausgaben- und Finanzierungsplanes die geforderten Felder aus. Sollten Sie in einer bestimmten Kostenart keinen Förderbedarf haben, lassen Sie das Feld frei.
Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen sind:
Mit Ausnahme der sonstigen Maßnahmen können Personal- und Sachkosten gefördert werden.
Personalkosten sind:
Förderfähige Sachkosten sind:
Bei den in dieser Handreichung benannten Projekten kann (muss aber nicht) eine Verwaltungspauschale von bis zu 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Jahr gewährt werden. Diese umfasst:
Bei Anwendung der Verwaltungspauschale dürfen diese Kosten nicht an anderer Stelle (z. B. als sonstige Sachausgaben) geltend gemacht werden. Die Posten der Verwaltungspauschale müssen im Antrag und im Verwendungsnachweis nicht einzeln aufgeführt werden.
Die Zuwendung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit wird als Anteilfinanzierung gewährt. 5 Prozent der Mittel sind als Eigenanteil zu erbringen.
Dieser Eigenanteil setzt sich zusammen aus:
Eigenmittel (in bar) sind beispielsweise Mitgliederbeiträge des Vereins.
Als Eigenanteile gelten weiterhin projektbezogene unbare Leistungen. Diese können als Arbeitsleistungen in Form von unbezahlten freiwilligen Arbeitsstunden erfolgen, wobei nur unterstützendes ehrenamtliches Engagement und keine Arbeitsleistung als Fachkraft berücksichtigt werden kann. Bitte führen Sie hier auf, wer welche Tätigkeiten in welchem Umfang (Stundenzahl) ausführt. Berechnungsgrundlage bildet der aktuelle Mindestlohn. Ferner können Sachleistungen in Form von Raummieten als unbare Leistungen eingebracht werden. Der Wert der unbaren Leistungen darf 5.500 EUR pro Projekt und Jahr nicht übersteigen. Die unbaren Leistungen müssen in gleicher Höhe als Ausgaben und Einnahmen im Ausgaben- und Finanzierungsplan aufgeführt werden.
Weiterhin können vorhabenbezogene Einnahmen in Form von Teilnahmebeiträgen zu Veranstaltungen eingebracht werden.
Als weitere Einnahmen sind Fördermittel anzugeben. An dieser Stelle ist die beantragte Fördersumme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit einzutragen. Diese ergibt sich aus dem Ausgaben- und Finanzierungsplan. Die beantragte Fördersumme ist auch in Punkt 5 einzutragen.
Bitte beachten Sie, dass die zusätzliche Inanspruchnahme von Zuwendungen anderer Förderrichtlinien oder Zuschussprogramme des Freistaates Sachsen für das selbe Vorhaben - neben den Zuwendungen nach dieser Richtlinie - unzulässig ist.
Der Betrag der Gesamteinnahmen muss mit dem Betrag der Gesamtausgaben übereinstimmen, damit die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist.
Legen Sie dem Antrag den vollständigen Ausgaben- und Finanzierungsplan bei. Dieser muss mit dem Ausgaben- und Finanzierungsplan im Antragsformular übereinstimmen.
13. Unterlagen
Bitte legen Sie dem Antrag die folgenden Unterlagen bei:
14. Hinweise/Erklärungen
Bitte bestätigen Sie alle aufgeführten Angaben wie Erklärungen zum Maßnahmebeginn, zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit und die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise.
Der Antrag ist mit Ort und Datum zu versehen. Dieser ist rechtsverbindlich, von den/der zum Zeitpunkt der Antragstellung entsprechend der in der Satzung festgelegten Vertretungsregelung, Person/en zu unterschreiben.
Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf den Fördergegenstand Vorhaben der kategorienübergreifenden Antidiskriminierungsarbeit. Andere Förderbereiche sind entsprechend der Richtlinie förderfähig, aber nicht Teil der vorliegenden Handreichung. Die Förderschwerpunkte und Hinweise (u. a. zu Verwaltungspauschalen, förderfähigen Kosten) anderer Vorhaben entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit und den entsprechenden Handreichungen. Die Handreichung stellt eine Ausfüllhilfe dar und ist nicht rechtlich bindend.
Prinzipiell können nur Förderanträge berücksichtigt werden, die fristgerecht zum 31. August des Vorjahres eingehen und den Förderschwerpunkten entsprechen. Bitte lesen Sie sich vor Antragsstellung die Allgemeinen Bestimmungen und den Teil I. der Besonderen Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit durch - diese ist rechtlich bindend. Falls Ihr Projekt nicht den Förderrichtlinien entspricht oder inhaltlich nicht zu den genannten Förderschwerpunkten passt, ist die Maßnahme nicht förderfähig.
A. II. 1. e - Bedeutsame Vorhaben kategorienübergreifender
Antidiskriminierungsarbeit
Gefördert werden für die kategorienübergreifende Antidiskriminierungsarbeit bedeutsame Vorhaben, insbesondere:
- überregionale Antidiskriminierungsvorhaben mit Bezug zu mehr als zwei diskriminierungsrelevanten Kategorien des § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (mit jährlich bis zu 50.000 EUR und einer Laufzeit von bis zu drei Jahren),
- landesweit bedeutsame Antidiskriminierungsvorhaben mit Bezug zu mehr als zwei diskriminierungsrelevanten Kategorien (mit jährlich bis zu 200.000 EUR und einer Laufzeit von bis zu drei Jahren),
- Antidiskriminierungsberatungsstellen mit folgendem Leistungsspektrum (mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren):
- Beratung und Unterstützung von Ratsuchenden, Beistandschaft vor Gericht nach
§ 23 Absatz 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, - Informations- und Öffentlichkeitsarbeit,
- Kooperations- und Vernetzungsarbeit,
- Schulungsarbeit sowie Arbeit mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren,
- Dokumentation von Diskriminierungsvorfällen im Freistaat Sachsen
- sonstige Maßnahmen, insbesondere Tagungen, Seminare und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Für diese Kleinstprojekte gelten entgegen der allgemeinen Hinweise folgende Sonderregelungen:
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindesten 1.000 EUR betragen. Als Zuwendung werden bis zu 14.000 EUR gewährt.
- Es können nur Sachausgaben, aber keine Personalausgaben gefördert werden.
- Es kann keine Verwaltungspauschale gewährt werden.
- Anträge können ganzjährig gestellt werden.
- Die Maßnahme darf frühestens am Tag der Antragstellung (Posteingang bei der LDS) beginnen.
- das kategorienübergreifende Aufzeigen und Bekämpfen von Diskriminierung bezogen auf die Kategorien des § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes,
- das Begleiten und Unterstützen sowie die Förderung der Selbstbehauptung (Empowerment) von Personen mit Diskriminierungserfahrung,
- das Unterstützen und Qualifizieren von Beratungs- und Betreuungsangeboten, Selbsthilfegruppen, Organisationen und Unternehmen in Bezug auf den intersektional ausgerichteten Abbau von Diskriminierung sowie Netzwerkarbeit für die horizontale Antidiskriminierungsarbeit.
Ausfüllhinweise zum Antrag
Zur Gewährleistung der Funktionalität des Antragsformulars laden Sie bitte den Antrag auf Ihren Rechner herunter, öffnen ihn anschließend aus Ihrem Speicherort und füllen dann das Formular aus. Wenn Sie das Formular direkt im Browser ausfüllen, werden die interaktiven pdf-Funktionalitäten, wie beispielsweise die automatische Summenberechnung, nicht unterstützt. Beachten Sie dafür auch die Hinweise zur Nutzung interaktiver pfd-Formulare (der Link befindet sich direkt über den Antragsformularen und wird zusätzlich beim Öffnen des gewählten Formulars angezeigt). Bitte prüfen Sie im Anschluss, ob alle Angaben übernommen worden sind und ergänzen diese ggf. handschriftlich. Bitte verwenden Sie immer das aktuelle, auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen eingestellte Formular.
1. Antragsgegenstand
Kreuzen Sie hier den für Ihr Projekt zutreffenden Fördergegenstand an.
2. Antragstellende
Hier erfassen Sie den Namen, die Rechtsform und die Anschrift Ihrer antragstellenden Organisation. Zudem benennen Sie die Ansprechperson und die Bankverbindung.
Zuwendungen nach diesen Vorschriften können erhalten:
- rechtsfähige Vereine und andere juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die im Freistaat Sachsen tätig[1] sind, als gemeinnützig anerkannt sind und gleichstellungspolitisch relevante Arbeit leisten (bitte prüfen Sie in der Satzung, ob der Verein diesen Zweck beinhaltet),
- Gemeinden und Landkreise im Freistaat Sachsen (diese können nur überregionale Antidiskriminierungsvorhaben und sonstige Maßnahmen beantragen),
- die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen.
3. Angaben lt. Vereinsregistereintragung
Füllen Sie - falls zutreffend - die Felder zur Vereinsregistereintragung und Gemeinnützigkeit aus und legen die entsprechenden Nachweise bei.
4. Bezeichnung des Vorhabens
Tragen Sie den Titel Ihres Projektes in das entsprechende Feld ein.
Bitte legen Sie dem Antrag eine ausführliche Projektbeschreibung bei.
In der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit und im ersten Abschnitt dieser Handreichung sind der Gegenstand der Förderung und die Förderziele benannt. Das beantragte Projekt muss auf eines oder mehrere dieser Ziele Bezug nehmen. Anträge, aus denen der Fördergegenstand und die benannten Ziele der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit nicht klar erkennbar sind, sind nicht förderfähig.
Die vollständige Projektbeschreibung (einschließlich Trägervorstellung) sollte je nach Laufzeit und Umfang der beantragten Förderung fünf bis maximal acht Seiten (nur für Projekte mit drei Jahren Laufzeit und/oder 200.000 EUR Fördersumme) umfassen. Folgende Punkte sind in der Beschreibung zu erläutern:
I Projekthintergrund (ca. 7.000 Zeichen)
Im ersten Teil beschreiben Sie bitte die Arbeit des Trägers/Vereins. Gehen Sie dabei auf laufende und vergangene Projekte, die fachliche Kompetenz des Antragstellers und des geplanten Personals ein und umschreiben Sie die aktuelle Situation, die Grundlage für das beantragte Projekt ist.
II Ziele des Vorhabens (ca. 3.000 Zeichen)
Benennen Sie hier den Bedarf für das Projekt im Hinblick auf die unter Punkt I genannte Ausgangssituation. Berücksichtigen Sie in Ihrer konkreten Zielbeschreibung unbedingt die Förderkriterien der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit. Unterteilen Sie die Ziele in nachvollziehbare Unterziele. Beschreiben Sie in diesem Zusammenhang konkret die angesprochene Zielgruppe.
Speziell bei der Beantragung von Mitteln für Antidiskriminierungsberatungsstellen sind genaue Angaben zur „Konzeption mit Aussagen zu den Zielstellungen und Zielgruppen, den Standortbedingungen (personelle Ausstattung, Barrierefreiheit, Erreichbarkeit, Ausstattung, Öffnungszeiten) und der Ausgestaltung der Leistungen“ zu treffen.
III Zielerreichung und Arbeitsschritte (ca. 15.000 Zeichen)
Erläutern Sie hier den geplanten Ablauf Ihres Projektes. Wichtig ist dabei die Beachtung der o. g. Förderkriterien. Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
- Beschreibung des Projektverlaufes mit Arbeitspaketen/Schritten/Meilensteinen
- zeitliche Gliederung, Meilensteinplan
- Beschreibung der geplanten Methoden
- Beschreibung des Eingehens auf spezifische Anforderungen
- Verantwortlichkeiten
- Kooperationsstruktur
IV Ergebnisse und Dokumentation (ca. 3.000 Zeichen)
Umreißen Sie hier die zu erwartenden Ergebnisse und die Maßnahmen der Qualitätssicherung. Beschreiben Sie die für das Projekt gewählte Dokumentation der Ergebnisse. Gehen Sie hier auch darauf ein, wie der Erfolg der gesetzten Meilensteine gemessen werden soll.
Falls Kommunikationsmaßnahmen bzw. Öffentlichkeitsarbeit geplant sind, beschreiben Sie die vorgesehenen Maßnahmen.
V Gesamtausgaben, Fördersumme, Eigenanteil, Wirtschaftlichkeit (ca. 3.000 Zeichen)
Erläutern Sie hier Ihren Ausgaben- und Finanzierungsplan. Gehen Sie dabei auf die von Ihnen benannten Maßnahmen und Arbeitsschritte ein. Benennen sie hier auch die Größe der angesprochenen Zielgruppe bzw. die Anzahl der Teilnehmenden.
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeit sollte auch die Effektivität der gewählten Methoden der Zielerreichung Beachtung finden. Beschreiben Sie kurz die Eigenmittel, die eingebracht werden sollen.
5. Beantragte Fördermittel
Hier ist die Summe der beantragten Fördermittel, die sich aus Punkt 12 ergibt, einzutragen.
6. Dauer des Vorhabens
Tragen Sie bitte die Daten des geplanten Projektstarts und Projektendes in die entsprechenden Felder ein. Der hier anzugebende Zeitraum soll auch die für die Vor- und Nachbereitung des Vorhabens notwendige Zeit beinhalten, z. B. für eventuelle Vertragsabschlüsse mit externen Leistungserbringenden sowie die Abrechnung und Zahlung der angefallenen Ausgaben. Es sind nur die Ausgaben zuwendungsfähig, die innerhalb dieses Zeitraumes anfallen bzw. bei denen die dazugehörigen Verträge innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen wurden.
Die Laufzeit des Projektes darf drei Jahre nicht überschreiten. Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Die Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns ist frühestens ab Antragstellung möglich.
7. Anzahl der teilnehmenden Personen
Die Punkte 7 bis 9 sind nur auszufüllen, wenn im Rahmen des beantragten Vorhabens Veranstaltungen (z. B. Workshops, Fachtage) durchgeführt werden sollen.
Falls ja, tragen Sie hier bitte die Anzahl der zu erwartenden Teilnehmenden ein.
8. Durchführungsorte
Falls Veranstaltungen durchgeführt werden, benennen Sie hier bitte die Durchführungsorte.
9. Räumlichkeiten
Falls Veranstaltungen durchgeführt werden, konkretisieren Sie hier bitte die Angaben zu den genutzten Räumen aus Nummer 8 bezüglich Größe und Kosten.
10. Angaben zu Leistungserbringenden auf Honorarbasis
Benennen Sie Honorarkräfte, die das Projekt unterstützen sollen, deren Tätigkeit und finanzielle Aufwendungen für das Honorar und Reisekosten. Es sind ausschließlich Leistungen zu erfassen, die über Honorarverträge beauftragt werden. Werkverträge sind den sonstigen Sachausgaben zuzuordnen.
Honorare sind bis zu einer Höhe von 60 EUR pro Person und Zeitstunde der Leistungserbringung, höchstens jedoch in Höhe von 500 EUR (inkl. MwSt.) pro Tag und Person zuwendungsfähig. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen (insbesondere bei einer vom Üblichen abweichenden Qualifikation) zulässig, soweit die höhere Qualifikation für den Erfolg des geförderten Vorhabens erforderlich ist. Legen Sie ggf. eine solche Begründung bei.
11. Angaben zu Fachkräften, für die Personalkosten beantragt werden
Legen Sie dem Antrag eine ausführliche Stellenbeschreibung für alle im Vorhaben beschäftigten Fachkräfte bei. Diese muss jeweils eine Tätigkeitsbeschreibung beinhalten, die eine Stellenbewertung ermöglicht. Dazu müssen der gesamte Aufgabenbereich und regelmäßig anfallende Tätigkeiten detailliert sowohl quantitativ als auch qualitativ beschrieben werden, einschließlich des Maßes der Verantwortung und der Schwierigkeit der Tätigkeit. Benennen Sie die sich daraus ergebende Bewertung der Stelle in Anlehnung an den TV-L und legen Sie eine detaillierte Aufstellung der Personalausgaben (Entgelt lt. Tabelle, Arbeitgeberanteile, gegebenenfalls Jahressonderzahlung) bei.
12. Ausgaben- und Finanzierungsplan
Füllen Sie anhand Ihres Ausgaben- und Finanzierungsplanes die geforderten Felder aus. Sollten Sie in einer bestimmten Kostenart keinen Förderbedarf haben, lassen Sie das Feld frei.
Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen sind:
- Förderfähig sind Maßnahmen, deren Schwerpunkt im Freistaat Sachsen liegt.
- Besondere Anforderung für überregionale und landesweit bedeutsame Antidiskriminierungsvorhaben: das Projekt wird von mindestens einer Fachkraft durchgeführt, die über einen Bachelorabschluss (oder vergleichbarer bzw. höherer Abschluss) verfügt.
- Besondere Anforderung für Antidiskriminierungsberatungsstellen: Durchführung des Projektes von mehreren Fachkräften (mindestens 2 Vollzeitäquivalente), die über einen Bachelorabschluss (oder vergleichbarer bzw. höherer Abschluss) verfügt.
- Darüber hinaus müssen diese Fachkräfte die Kompetenz zu Antidiskriminierungsarbeit, zum Beispiel durch Qualifikationsnachweise, berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten nachweisen.
Beispiel-Ausgaben- und Finanzierungsplan | ||||
1. Jahr | 2. Jahr | Gesamtbetrag | ||
Ausgaben | ||||
Personalausgaben | ||||
Fachkraft 1 | 20.000,00 EUR | |||
Fachkraft 2 | 10.000,00 EUR | |||
Fachkraft 3 | 5.000,00 EUR | |||
Summe Personalausgaben | 35.000,00 EUR | |||
Sachausgaben | ||||
Büromaterial | 600,00 EUR | |||
Porto/Kommunikation | 400,00 EUR | |||
Raumnutzungskosten | 4.000,00 EUR | |||
Honorare | 500,00 EUR | |||
Reisekosten Honorarkräfte (Punkt 10) | 0,00 EUR | |||
Reisekosten Mitarbeitende (Punkt 11) | 500,00 EUR | |||
sonstige Sachausgaben | 3.000,00 EUR | |||
Unbare Leistungen | 2.000,00 EUR | |||
Summe Sachausgaben | 11.000,00 EUR | |||
Summe der Sach- und Personalausgaben | 46.000,00 EUR | |||
Verwaltungspauschale 5% der Sach- und Personalausgaben |
2.300,00 EUR | |||
Gesamtausgaben des Vorhabens | 48.300,00 EUR | |||
Einnahmen | ||||
Eigenmittel in bar | 415,00 EUR | |||
Eigenleistungen (unbar) | 2.000,00 EUR | |||
Einnahmen aus Veranstaltungen | 0,00 EUR | |||
Zwischensumme Eigenmittel 5% der zuwendungsfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel einzubringen |
2.415,00 EUR | |||
beantrage Fördermittel | 45,885,00 EUR | |||
Gesamteinnahmen | 48.300,00 EUR | |||
Mit Ausnahme der sonstigen Maßnahmen können Personal- und Sachkosten gefördert werden.
Personalkosten sind:
- Gehalts- und Lohnnebenkosten. Bemessungsgrundlage für die Förderung von Personalausgaben ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung richtet sich dabei nach der auszuführenden Tätigkeit und dem Bildungsabschluss; das Besserstellungsverbot gemäß Anlage 2 der VwV zu §44 SäHO ist einzuhalten.
Förderfähige Sachkosten sind:
- Büromaterial (z. B. Stifte, Kopien, Schreibpapier)
- Porto und Telekommunikationskosten
- Miet- und Mietnebenkosten
- Honorare (siehe Punkt 10)
- Fahrt- und Reisekosten für Honorarkräfte (aus Punkt 10)
- Fahrt- und Reisekosten für Fachkräfte, für die Personalausgaben beantragt werden (siehe Punkt 11)
- sonstige Sachkosten (beispielsweise Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Fachliteratur, Weiterbildung, Kreativ- und pädagogisches Material, Übersetzungsleistungen etc.) -
diese sind einzeln (auf einem gesonderten Blatt) aufzulisten - weiterhin sind Cateringkosten für beantragte Veranstaltungen als Sachkosten gegen entsprechende Nachweise in Form von Teilnahmelisten und Vorlage von drei Angeboten förderfähig; diese können pro Person je nach Dauer der Veranstaltung mit 8 EUR für Veranstaltungen bis 3 Stunden, 12 EUR für Veranstaltungen bis 6 Stunden und 24 EUR für Veranstaltungen bis 8 Stunden gefördert werden
- unbare Leistungen (siehe Erläuterung weiter unten)
Bei den in dieser Handreichung benannten Projekten kann (muss aber nicht) eine Verwaltungspauschale von bis zu 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Jahr gewährt werden. Diese umfasst:
- kleinere Anschaffungen (geringfügige Wirtschaftsgüter), die bei Antragstellung noch nicht bezifferbar sind
- Aufwendungen für Repräsentation in geringem Umfang (z. B. Wasser, Kaffee, Kekse, Blumen)
- Ausgaben für Instandhaltungen und kleinere Reparaturen der Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Kosten für Daten- und Informationssicherheit
- Mitgliedsbeiträge bzgl. Mitgliedschaften in Organisationen und Verbänden
- betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
- Beiträge zur Berufsgenossenschaft
- Kosten für externe Buchhaltung bzw. Lohnbuchhaltung
- erforderliche Versicherungen
Bei Anwendung der Verwaltungspauschale dürfen diese Kosten nicht an anderer Stelle (z. B. als sonstige Sachausgaben) geltend gemacht werden. Die Posten der Verwaltungspauschale müssen im Antrag und im Verwendungsnachweis nicht einzeln aufgeführt werden.
Die Zuwendung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit wird als Anteilfinanzierung gewährt. 5 Prozent der Mittel sind als Eigenanteil zu erbringen.
Dieser Eigenanteil setzt sich zusammen aus:
- Eigenmitteln (in bar)
- Eigenleistungen (unbar)
- vorhabenbezogene Einnahmen (z. B. Beiträge der teilnehmenden Personen)
Eigenmittel (in bar) sind beispielsweise Mitgliederbeiträge des Vereins.
Als Eigenanteile gelten weiterhin projektbezogene unbare Leistungen. Diese können als Arbeitsleistungen in Form von unbezahlten freiwilligen Arbeitsstunden erfolgen, wobei nur unterstützendes ehrenamtliches Engagement und keine Arbeitsleistung als Fachkraft berücksichtigt werden kann. Bitte führen Sie hier auf, wer welche Tätigkeiten in welchem Umfang (Stundenzahl) ausführt. Berechnungsgrundlage bildet der aktuelle Mindestlohn. Ferner können Sachleistungen in Form von Raummieten als unbare Leistungen eingebracht werden. Der Wert der unbaren Leistungen darf 5.500 EUR pro Projekt und Jahr nicht übersteigen. Die unbaren Leistungen müssen in gleicher Höhe als Ausgaben und Einnahmen im Ausgaben- und Finanzierungsplan aufgeführt werden.
Weiterhin können vorhabenbezogene Einnahmen in Form von Teilnahmebeiträgen zu Veranstaltungen eingebracht werden.
Als weitere Einnahmen sind Fördermittel anzugeben. An dieser Stelle ist die beantragte Fördersumme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit einzutragen. Diese ergibt sich aus dem Ausgaben- und Finanzierungsplan. Die beantragte Fördersumme ist auch in Punkt 5 einzutragen.
Bitte beachten Sie, dass die zusätzliche Inanspruchnahme von Zuwendungen anderer Förderrichtlinien oder Zuschussprogramme des Freistaates Sachsen für das selbe Vorhaben - neben den Zuwendungen nach dieser Richtlinie - unzulässig ist.
Der Betrag der Gesamteinnahmen muss mit dem Betrag der Gesamtausgaben übereinstimmen, damit die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist.
Legen Sie dem Antrag den vollständigen Ausgaben- und Finanzierungsplan bei. Dieser muss mit dem Ausgaben- und Finanzierungsplan im Antragsformular übereinstimmen.
13. Unterlagen
Bitte legen Sie dem Antrag die folgenden Unterlagen bei:
- Satzung und Vereinsunterlagen gemäß Nr. 3 dieses Antrages
- ausführliche Beschreibung des Vorhabens (zu Nr. 4 dieses Antrages) mit der Darstellung konkreter, abrechenbarer Ziele des Vorhabens in Übereinstimmung mit dem Zuwendungszweck der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit
- Stellenbeschreibung für die beantragten Personalstellen, Berechnung der Personalausgaben
- Stellen- und Organisationsplan
- einen der Laufzeit des Vorhabens entsprechenden Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Unterschriftsprobe der Vertretungsberechtigten (Kopie Personalausweis bitte beifügen)
- falls Zuschüsse anderer Zuwendungsgeber beantragt sind: der Zuwendungsbescheid der jeweiligen Behörde bzw. Kopie des Antrags sowie ggf. Absichtserklärung zur Förderung, soweit noch kein Bescheid vorliegt.
14. Hinweise/Erklärungen
Bitte bestätigen Sie alle aufgeführten Angaben wie Erklärungen zum Maßnahmebeginn, zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit und die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise.
Der Antrag ist mit Ort und Datum zu versehen. Dieser ist rechtsverbindlich, von den/der zum Zeitpunkt der Antragstellung entsprechend der in der Satzung festgelegten Vertretungsregelung, Person/en zu unterschreiben.
[1] Tätig sein meint in dem Zusammenhang, dass die Projekttätigkeit im Freistaat Sachsen erfolgt; ein Sitz des Trägers hier ist nicht zwingend notwendig.