Förderung
[18.06.2023]
Vorhaben von Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten - Handreichung zur Beantragung von Fördermitteln
Nach Teil A Abschnitt II Nr. 1 b) der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit werden Vorhaben von Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten gefördert.
Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf den Fördergegenstand der Vorhaben von Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Andere Förderbereiche sind entsprechend der Richtlinie förderfähig, aber nicht Teil der vorliegenden Handreichung. Die Förderschwerpunkte und Hinweise (u. a. zu Verwaltungspauschalen, förderfähigen Kosten) anderer Vorhaben entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit und den entsprechenden Handreichungen. Die Handreichung stellt eine Ausfüllhilfe dar und ist nicht rechtlich bindend.
Prinzipiell können nur Förderanträge berücksichtigt werden, die den Förderschwerpunkten entsprechen. Bitte lesen Sie sich vor Antragsstellung die Allgemeinen Bestimmungen und den Teil I. Nr. 2 der Besonderen Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit durch - diese ist rechtlich bindend. Falls Ihr Projekt nicht den Förderrichtlinien entspricht oder inhaltlich nicht zu den genannten Förderschwerpunkten passt, ist die Maßnahme nicht förderfähig.
A. II. 1. b - Vorhaben von Kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten
Gefördert werden Vorhaben der Öffentlichkeitsarbeit und gleichstellungspolitische Aktivitäten der hauptamtlich bestellten Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte des Freistaates Sachsen. Die Gleichstellungsbeauftragten der kreisangehörigen Gemeinden können Fördermittelanträge entsprechend Abschnitt A Ziffer II Nr. 1. a), d), e) und f) der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit stellen. Förderfähig sind Maßnahmen, deren Schwerpunkt im Freistaat Sachsen liegt.
Ziel der Förderung ist es, Anreize für die Aktivitäten der hauptamtlich bestellten Gleichstellungsbeauftragten in den Landkreisen und Kreisfreien Städten zu geben und dadurch die Durchsetzung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit landesweit zu unterstützen.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können fortlaufend im jeweiligen Jahr bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. Die Vorhaben dürfen noch nicht begonnen haben.
Ausfüllhinweise zum Antrag
Zur Gewährleistung der Funktionalität des Antragsformulars laden Sie bitte den Antrag auf Ihren Rechner herunter, öffnen ihn anschließend aus Ihrem Speicherort und füllen dann das Formular aus. Wenn Sie das Formular direkt im Browser ausfüllen, werden die interaktiven pdf-Funktionalitäten, wie beispielsweise die automatische Summenberechnung, nicht unterstützt. Beachten Sie dafür auch die Hinweise zur Nutzung interaktiver pfd-Formulare (der Link befindet sich direkt über den Antragsformularen und wird zusätzlich beim Öffnen des gewählten Formulars angezeigt). Bitte prüfen Sie im Anschluss, ob alle Angaben übernommen worden sind und ergänzen diese ggf. handschriftlich. Bitte verwenden Sie immer das aktuelle, auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen eingestellte Formular.
1. Antragstellende
Zuwendungen können die Landkreise und Kreisfreien Städte des Freistaates Sachsen erhalten.
Hier erfassen Sie den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt, für die der Antrag gestellt werden soll mit Anschrift, Ansprechperson und Bankverbindung.
2. Bezeichnung der Vorhaben (Einzelprojekte)
Im vorliegenden Fördergegenstand ist ein Sammelantrag für mehrere Einzelprojekte im Antragszeitraum möglich. Schreiben Sie unter Punkt 2 jeweils eine kurze Projektbeschreibung oder einen aussagekräftigen Titel der Einzelprojekte in das Feld.
Legen Sie dem Antrag eine ausführliche Beschreibung der jeweiligen Einzelvorhaben mit der Darstellung konkreter, abrechenbarer Ziele in Übereinstimmung mit dem Zuwendungszweck der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit bei. Gehen Sie dabei neben den Zielen der Vorhaben auch auf die Zielgruppe, den geplanten Ablauf und die dafür benötigten finanziellen Mittel ein. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeit sollte auch die Effektivität der gewählten Methoden der Zielerreichung Beachtung finden. Beschreiben Sie die jeweiligen Aktivitäten pro Einzelvorhaben auf ca. einer halben bis maximal einer Seite und führen Sie den geplanten Durchführungszeitpunkt auf. Maßnahmen, aus denen der Fördergegenstand und die benannten Ziele der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit nicht klar erkennbar sind, sind nicht förderfähig.
3. Beantragte Fördermittel
Hier ist die Summe der beantragten Fördermittel, die sich aus Punkt 6 ergibt, einzutragen.
4. Dauer der Vorhaben
Tragen Sie bitte die Daten des geplanten Projektstarts und Projektendes in die entsprechenden Felder ein. Da ein Sammelantrag für mehrere Einzelvorhaben möglich ist, listen Sie die jeweiligen Termine gesondert auf, falls diese bereits bekannt sind. Der hier anzugebende Zeitraum soll auch die für die Vor- und Nachbereitung der Vorhaben notwendige Zeit beinhalten, z. B. für eventuelle Vertragsabschlüsse mit externen Leistungserbringenden sowie die Abrechnung und Zahlung der angefallenen Ausgaben. Es sind nur die Ausgaben zuwendungsfähig, die innerhalb dieses Zeitraumes anfallen bzw. bei denen die dazugehörigen Verträge innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen wurden.
5. Angaben zu Leistungserbringenden auf Honorarbasis
Benennen Sie Honorarkräfte, die das Projekt unterstützen sollen, deren Tätigkeit und finanzielle Aufwendungen. Es sind ausschließlich Leistungen zu erfassen, die über Honorarverträge beauftragt werden. Werkverträge sind den sonstigen Sachausgaben zuzuordnen.
Honorare sind bis zu einer Höhe von 60 EUR pro Person und Zeitstunde der Leistungserbringung, höchstens jedoch in Höhe von 500 EUR (inkl. MwSt.) pro Tag und Person zuwendungsfähig. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen (insbesondere bei einer vom Üblichen abweichenden Qualifikation) zulässig, soweit die höhere Qualifikation für den Erfolg des geförderten Vorhabens erforderlich ist. Legen Sie ggf. eine solche Begründung bei.
6. Ausgaben- und Finanzierungsplan
Ausgaben
Bemessungsgrundlage für die Zuwendung sind die zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind Sachausgaben.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen im Einzelfall mindestens 2.500 EUR betragen. Pro Jahr können in Summe Zuwendungen bis zu 5.000 EUR pro Jahr gewährt werden. Es kann daher ein Sammelantrag für mehrere Vorhaben gestellt werden.
Füllen Sie anhand Ihres Ausgaben- und Finanzierungsplanes die geforderten Felder aus. Sollten Sie in einer bestimmten Kostenart keinen Förderbedarf haben, lassen Sie das Feld frei.
Förderfähige Sachkosten sind:
Einnahmen/Finanzierung
Die Zuwendung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit wird als Anteilfinanzierung gewährt. Mindestens 50 Prozent der Mittel sind als Eigenanteil zu erbringen.
Zuwendungen werden nur gewährt, wenn mindestens in gleicher Höhe Mittel in dem maßgeblichen Haushaltsplan der Zuwendungsempfangenden eingestellt sind. Dem Antrag ist ein Titelauszug aus dem genehmigten Haushaltsplan des Zuwendungsempfangenden bei der Bewilligungsbehörde beizufügen.
Als weitere Einnahmen sind die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit beantragten Fördermittel anzugeben. Die beantragte Fördersumme ist auch in Punkt 3 einzutragen.
Bitte beachten Sie, dass die zusätzliche Inanspruchnahme von Zuwendungen anderer Förderrichtlinien oder Zuschussprogramme des Freistaates Sachsen für das selbe Vorhaben - neben den Zuwendungen nach dieser Richtlinie - unzulässig ist.
Der Betrag der Gesamteinnahmen muss mit dem Betrag der Gesamtausgaben übereinstimmen, damit die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist.
7. Unterlagen
Bitte legen Sie dem Antrag die folgenden Unterlagen bei:
8. Hinweise/Erklärungen
Bitte bestätigen Sie alle aufgeführten Angaben wie Erklärungen zu Haushaltsmitteln, zum Maßnahmebeginn, zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit und die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise.
Der Antrag ist mit Ort und Datum zu versehen und rechtsverbindlich - von einer zum Zeitpunkt der Antragstellung vertretungsberechtigten Person - zu unterschreiben.
Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf den Fördergegenstand der Vorhaben von Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Andere Förderbereiche sind entsprechend der Richtlinie förderfähig, aber nicht Teil der vorliegenden Handreichung. Die Förderschwerpunkte und Hinweise (u. a. zu Verwaltungspauschalen, förderfähigen Kosten) anderer Vorhaben entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit und den entsprechenden Handreichungen. Die Handreichung stellt eine Ausfüllhilfe dar und ist nicht rechtlich bindend.
Prinzipiell können nur Förderanträge berücksichtigt werden, die den Förderschwerpunkten entsprechen. Bitte lesen Sie sich vor Antragsstellung die Allgemeinen Bestimmungen und den Teil I. Nr. 2 der Besonderen Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit durch - diese ist rechtlich bindend. Falls Ihr Projekt nicht den Förderrichtlinien entspricht oder inhaltlich nicht zu den genannten Förderschwerpunkten passt, ist die Maßnahme nicht förderfähig.
A. II. 1. b - Vorhaben von Kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten
Gefördert werden Vorhaben der Öffentlichkeitsarbeit und gleichstellungspolitische Aktivitäten der hauptamtlich bestellten Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte des Freistaates Sachsen. Die Gleichstellungsbeauftragten der kreisangehörigen Gemeinden können Fördermittelanträge entsprechend Abschnitt A Ziffer II Nr. 1. a), d), e) und f) der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit stellen. Förderfähig sind Maßnahmen, deren Schwerpunkt im Freistaat Sachsen liegt.
Ziel der Förderung ist es, Anreize für die Aktivitäten der hauptamtlich bestellten Gleichstellungsbeauftragten in den Landkreisen und Kreisfreien Städten zu geben und dadurch die Durchsetzung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit landesweit zu unterstützen.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können fortlaufend im jeweiligen Jahr bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. Die Vorhaben dürfen noch nicht begonnen haben.
Ausfüllhinweise zum Antrag
Zur Gewährleistung der Funktionalität des Antragsformulars laden Sie bitte den Antrag auf Ihren Rechner herunter, öffnen ihn anschließend aus Ihrem Speicherort und füllen dann das Formular aus. Wenn Sie das Formular direkt im Browser ausfüllen, werden die interaktiven pdf-Funktionalitäten, wie beispielsweise die automatische Summenberechnung, nicht unterstützt. Beachten Sie dafür auch die Hinweise zur Nutzung interaktiver pfd-Formulare (der Link befindet sich direkt über den Antragsformularen und wird zusätzlich beim Öffnen des gewählten Formulars angezeigt). Bitte prüfen Sie im Anschluss, ob alle Angaben übernommen worden sind und ergänzen diese ggf. handschriftlich. Bitte verwenden Sie immer das aktuelle, auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen eingestellte Formular.
1. Antragstellende
Zuwendungen können die Landkreise und Kreisfreien Städte des Freistaates Sachsen erhalten.
Hier erfassen Sie den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt, für die der Antrag gestellt werden soll mit Anschrift, Ansprechperson und Bankverbindung.
2. Bezeichnung der Vorhaben (Einzelprojekte)
Im vorliegenden Fördergegenstand ist ein Sammelantrag für mehrere Einzelprojekte im Antragszeitraum möglich. Schreiben Sie unter Punkt 2 jeweils eine kurze Projektbeschreibung oder einen aussagekräftigen Titel der Einzelprojekte in das Feld.
Legen Sie dem Antrag eine ausführliche Beschreibung der jeweiligen Einzelvorhaben mit der Darstellung konkreter, abrechenbarer Ziele in Übereinstimmung mit dem Zuwendungszweck der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit bei. Gehen Sie dabei neben den Zielen der Vorhaben auch auf die Zielgruppe, den geplanten Ablauf und die dafür benötigten finanziellen Mittel ein. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeit sollte auch die Effektivität der gewählten Methoden der Zielerreichung Beachtung finden. Beschreiben Sie die jeweiligen Aktivitäten pro Einzelvorhaben auf ca. einer halben bis maximal einer Seite und führen Sie den geplanten Durchführungszeitpunkt auf. Maßnahmen, aus denen der Fördergegenstand und die benannten Ziele der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit nicht klar erkennbar sind, sind nicht förderfähig.
3. Beantragte Fördermittel
Hier ist die Summe der beantragten Fördermittel, die sich aus Punkt 6 ergibt, einzutragen.
4. Dauer der Vorhaben
Tragen Sie bitte die Daten des geplanten Projektstarts und Projektendes in die entsprechenden Felder ein. Da ein Sammelantrag für mehrere Einzelvorhaben möglich ist, listen Sie die jeweiligen Termine gesondert auf, falls diese bereits bekannt sind. Der hier anzugebende Zeitraum soll auch die für die Vor- und Nachbereitung der Vorhaben notwendige Zeit beinhalten, z. B. für eventuelle Vertragsabschlüsse mit externen Leistungserbringenden sowie die Abrechnung und Zahlung der angefallenen Ausgaben. Es sind nur die Ausgaben zuwendungsfähig, die innerhalb dieses Zeitraumes anfallen bzw. bei denen die dazugehörigen Verträge innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen wurden.
5. Angaben zu Leistungserbringenden auf Honorarbasis
Benennen Sie Honorarkräfte, die das Projekt unterstützen sollen, deren Tätigkeit und finanzielle Aufwendungen. Es sind ausschließlich Leistungen zu erfassen, die über Honorarverträge beauftragt werden. Werkverträge sind den sonstigen Sachausgaben zuzuordnen.
Honorare sind bis zu einer Höhe von 60 EUR pro Person und Zeitstunde der Leistungserbringung, höchstens jedoch in Höhe von 500 EUR (inkl. MwSt.) pro Tag und Person zuwendungsfähig. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen (insbesondere bei einer vom Üblichen abweichenden Qualifikation) zulässig, soweit die höhere Qualifikation für den Erfolg des geförderten Vorhabens erforderlich ist. Legen Sie ggf. eine solche Begründung bei.
6. Ausgaben- und Finanzierungsplan
Ausgaben
Bemessungsgrundlage für die Zuwendung sind die zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind Sachausgaben.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen im Einzelfall mindestens 2.500 EUR betragen. Pro Jahr können in Summe Zuwendungen bis zu 5.000 EUR pro Jahr gewährt werden. Es kann daher ein Sammelantrag für mehrere Vorhaben gestellt werden.
Füllen Sie anhand Ihres Ausgaben- und Finanzierungsplanes die geforderten Felder aus. Sollten Sie in einer bestimmten Kostenart keinen Förderbedarf haben, lassen Sie das Feld frei.
Förderfähige Sachkosten sind:
- Raumnutzungskosten
- Honorare (siehe Punkt 5)
- Fahrt- und Reisekosten für Honorarkräfte (aus Punkt 5)
- sonstige Sachkosten (z. B. Kosten für Übersetzungstätigkeiten, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit wie Anzeigen, Broschüren, Internetpräsenz) - diese sind auf einem gesonderten Blatt zu benennen
Einnahmen/Finanzierung
Die Zuwendung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit wird als Anteilfinanzierung gewährt. Mindestens 50 Prozent der Mittel sind als Eigenanteil zu erbringen.
Zuwendungen werden nur gewährt, wenn mindestens in gleicher Höhe Mittel in dem maßgeblichen Haushaltsplan der Zuwendungsempfangenden eingestellt sind. Dem Antrag ist ein Titelauszug aus dem genehmigten Haushaltsplan des Zuwendungsempfangenden bei der Bewilligungsbehörde beizufügen.
Als weitere Einnahmen sind die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit beantragten Fördermittel anzugeben. Die beantragte Fördersumme ist auch in Punkt 3 einzutragen.
Bitte beachten Sie, dass die zusätzliche Inanspruchnahme von Zuwendungen anderer Förderrichtlinien oder Zuschussprogramme des Freistaates Sachsen für das selbe Vorhaben - neben den Zuwendungen nach dieser Richtlinie - unzulässig ist.
Der Betrag der Gesamteinnahmen muss mit dem Betrag der Gesamtausgaben übereinstimmen, damit die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist.
7. Unterlagen
Bitte legen Sie dem Antrag die folgenden Unterlagen bei:
- ausführliche Beschreibung der Vorhaben (zu Nr. 2 dieses Antrages) mit der Darstellung konkreter, abrechenbarer Ziele des Vorhabens in Übereinstimmung mit dem Zuwendungszweck der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit
- Titelauszug aus dem genehmigten Haushaltsplan, aus dem der Mittelansatz der Gleichstellungsbeauftragten ersichtlich ist
8. Hinweise/Erklärungen
Bitte bestätigen Sie alle aufgeführten Angaben wie Erklärungen zu Haushaltsmitteln, zum Maßnahmebeginn, zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit und die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise.
Der Antrag ist mit Ort und Datum zu versehen und rechtsverbindlich - von einer zum Zeitpunkt der Antragstellung vertretungsberechtigten Person - zu unterschreiben.