[01.08.2008]
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. ...
... Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
(Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)
Zur Umsetzung dieses Verfassungsauftrages gibt es in der Landesdirektion Sachsen eine Gleichstellungsbeauftragte.
Diese soll die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Landesdirektion Sachsen unterstützen und beschleunigen.