Glossar
Anlageberatung
Die Landesdirektion Sachsen ist für diejenigen Anlageberater als Aufsichtsbehörde zuständig, die keine Bankgeschäfte betreiben und die als Finanzdienstleistungen nur die Anlage- oder Abschlussvermittlung, das Platzierungsgeschäft oder die Anlageberatung ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines Einlagenkreditinstituts oder eines Wertpapierhandelsunternehmens, das seinen Sitz im Inland hat oder nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG im Inland tätig ist (vertraglich gebundener Vermittler), erbringen.