Glossar
Versicherungsvermittler
Versicherungsvermittler im Sinn dieses Gesetzes sind Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler, wenn sie im Zusammenhang mit der Vermittlung von Lebensversicherungen oder von Dienstleistungen mit Anlagezweck tätig werden. Nicht erfasst sind Vertreter gemäß § 34 d Abs. 3 der Gewerbeordnung (GewO),die Versicherungen als Ergänzung der im Rahmen ihrer Haupttätigkeit gelieferten Waren oder Dienstleistungen vermitteln.