Glossar
Treuhänder
Der Treuhänder nimmt die Vermögensangelegenheiten einer anderen Person (sog. Treugeber), wahr. Der Treuhänder verfügt gegenüber Dritten über eine ausschließliche Rechtsmacht. Im Innenverhältnis (zum sog. Treugeber) unterliegt er jedoch mehr oder wenigen Beschränkungen durch den Treugeber.