Glossar
Juristische Person
Personenvereinigung oder Zweckvermögen mit vom Gesetz anerkannter rechtlicher Selbstständigkeit. Sie ist Träger von Rechten und Pflichten, hat Vermögen und kann in eigenem Namen klagen und verklagt werden. Juristische Personen des Privatrechts sind u.a. die Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder der eingetragene Verein (e.V.).