Aufgaben
[02.02.2023]
Anonymes Online-Meldesystem zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Whistleblower-System)
Im Freistaat Sachsen steht ab sofort ein anonymes Online-Meldesystem für Hinweise zu Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Nichtfinanzsektor zur Verfügung. Mit diesem System können Bürgerinnen und Bürger mögliche Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (GwG) melden, ohne ihre Identität offenlegen zu müssen. Geldwäsche richtet erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden an und gefährdet den fairen wirtschaftlichen Wettbewerb. Konkrete Hinweise sind daher wichtig und können wirksam dazu beitragen, Geldwäsche oder Terrorismus-Finanzierung zu verhindern.
Bei der Kontrolle durch die zuständigen Stellen setzt das Gesetz auch auf die Weitergabe von Informationen durch hinweisgebende Personen, sogenannte "Whistleblower". Das Meldesystem deckt eine Vielzahl der nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Bereiche im Nichtfinanzsektor ab. Dies betrifft unter anderem Berufsgruppen der Versicherungsvermittler, bestimmter Dienstleister, Immobilienmakler sowie Güterhändler.
Das Online-Meldesystem kann über das Webserviceportal Amt24 aufgerufen werden.
Das SMWA nimmt im Freistaat Sachsen die Aufgabe der Koordinierenden Stelle im Bereich der Geldwäscheprävention wahr. Die Landesdirektion Sachsen ist die nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (kurz: Geldwäschegesetz) im Freistaat Sachsen zuständige Aufsichtsbehörde für eine Vielzahl der Verpflichteten im Nichtfinanzsektor. Weitere Aufsichtsbehörden sind u.a. die Landgerichte und das Landesamt für Steuern und Finanzen. Im Rahmen dieser Aufsichtspflicht wird sichergestellt, dass die Anforderungen des Geldwäschegesetzes beachtet werden.
Hintergrund:
Nach § 53 des Geldwäschegesetzes (GwG) haben die Aufsichtsbehörden ein System zur Annahme von Hinweisen zu potenziellen oder tatsächlichen Hinweisen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzuhalten (sog. „Whistleblowing-System“).
Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) stellt der Freistaat Sachsen in Zusammenarbeit mit der Freien und Hansestadt Hamburg ab sofort hierfür das Online-Meldesystem BKMS® zur Verfügung.
Das BKMS®-System, welches durch die EQS Group entwickelt wurde, erfüllt die höchsten Datenschutzanforderungen und ist entsprechend zertifiziert. Eine technische Rückverfolgung eingehender Hinweise ist nicht möglich. Das Meldesystem ist bereits bei einer Vielzahl anderer Behörden in Deutschland im Einsatz, unter anderem bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), dem Bundeskartellamt und dem Bundeskriminalamt.
Ein Hinweis entbindet nicht von der Pflicht eine
an die Financial Intelligence Unit (FIU) abzugeben.
Bei der Kontrolle durch die zuständigen Stellen setzt das Gesetz auch auf die Weitergabe von Informationen durch hinweisgebende Personen, sogenannte "Whistleblower". Das Meldesystem deckt eine Vielzahl der nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Bereiche im Nichtfinanzsektor ab. Dies betrifft unter anderem Berufsgruppen der Versicherungsvermittler, bestimmter Dienstleister, Immobilienmakler sowie Güterhändler.
Das Online-Meldesystem kann über das Webserviceportal Amt24 aufgerufen werden.
Das SMWA nimmt im Freistaat Sachsen die Aufgabe der Koordinierenden Stelle im Bereich der Geldwäscheprävention wahr. Die Landesdirektion Sachsen ist die nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (kurz: Geldwäschegesetz) im Freistaat Sachsen zuständige Aufsichtsbehörde für eine Vielzahl der Verpflichteten im Nichtfinanzsektor. Weitere Aufsichtsbehörden sind u.a. die Landgerichte und das Landesamt für Steuern und Finanzen. Im Rahmen dieser Aufsichtspflicht wird sichergestellt, dass die Anforderungen des Geldwäschegesetzes beachtet werden.
Hintergrund:
Nach § 53 des Geldwäschegesetzes (GwG) haben die Aufsichtsbehörden ein System zur Annahme von Hinweisen zu potenziellen oder tatsächlichen Hinweisen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzuhalten (sog. „Whistleblowing-System“).
Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) stellt der Freistaat Sachsen in Zusammenarbeit mit der Freien und Hansestadt Hamburg ab sofort hierfür das Online-Meldesystem BKMS® zur Verfügung.
Das BKMS®-System, welches durch die EQS Group entwickelt wurde, erfüllt die höchsten Datenschutzanforderungen und ist entsprechend zertifiziert. Eine technische Rückverfolgung eingehender Hinweise ist nicht möglich. Das Meldesystem ist bereits bei einer Vielzahl anderer Behörden in Deutschland im Einsatz, unter anderem bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), dem Bundeskartellamt und dem Bundeskriminalamt.
Ein Hinweis entbindet nicht von der Pflicht eine
an die Financial Intelligence Unit (FIU) abzugeben.