Glossar
Risikomanagement
Verpflichtete müssen grundsätzlich ein schriftliches Risikomanagement (§ 4 GwG), bestehend aus zwei Teilen:
- einer Risikoanalyse (§ 5 GwG) und
- darauf aufbauend den individuellen, unternehmensbezogenen oder betriebsinternen Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (§ 6 GwG)