[07.02.2017]
Geldwäscheprävention im Freistaat Sachsen
Auf unserer Webseite finden Sie Informationen zur Geldwäscheprävention im Freistaat Sachsen.
Die Landesdirektion Sachsen ist die nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (kurz: Geldwäschegesetz) im Freistaat Sachsen zuständige Aufsichtsbehörde für die Berufsgruppen der Finanzunternehmen, Versicherungsvermittler, bestimmter Dienstleister, Immobilienmakler sowie Güterhändler. Im Rahmen dieser Aufsichtspflicht wird sichergestellt, dass die Anforderungen des Geldwäschegesetzes beachtet werden.
Bei Fragen und Informationen zum Geldwäschegesetz steht Ihnen die Landesdirektion Sachsen jederzeit gerne zur Verfügung.