Umweltschutz
Maßnahmen zur Inwertsetzung von belasteten Flächen
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Kontakt
Tina SchrödterTel.: 0371 532 - 1425
Fax: 0371 53227- 1425
E-Mail: tina.schroedter@lds.sachsen.de
Hinweis
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Ziel
Zuwendungen für investive Maßnahmen, um belastete Flächen zu sanieren sowie zur Sicherung und Stilllegung von Deponien.Laufzeit
zurzeit bis 2020Gegenstand
- Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen (insbesondere Altlasten) und Sanierung der durch solche Belastungen verursachten Grundwasserschäden
- Sanierung von Flächen mit erhöhten Schadstoffgehalten auch unterhalb der Gefahrenschwelle, die zur Wiedernutzbarkeit der Flächen führen
- Sicherung und Stilllegung von Deponien
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden, kommunale Zweckverbände und Landkreise sowie natürliche und juristische Personen des privaten Rechts.Die Fördervoraussetzungen ergeben sich aus Teil A Ziffer 4 der RL IWB/2015, vor allem:
- Verbot der Förderung begonnener Vorhaben
- gesicherte Gesamtfinanzierung
- Abzug der Wertsteigerung des Grundstücks bei Sanierung
Antragsfristen
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weitere einzureichende Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind die in Teil A Ziffer 7.2 RL IWB/2015 genannten Unterlagen einzureichen.Rechtsgrundlagen
Förderrichtlinie Inwertsetzung von belasteten Flächen (RL IWB/2015)Besonderheiten im Verfahrensablauf
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