Infrastruktur
Förderung des Breitbandausbaus im Rahmen der Digitalen Offensive Sachsen
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Kontakt
Annett PianezzerTel.: 0371 532 - 2523
E-Mail: annett.pianezzer@lds.sachsen.de
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Kontakt
Carolin BöschTel.: 0351 825 - 3130
E-Mail: carolin.boesch@lds.sachsen.de
Udo Bettzüge
Tel.: 0351 825 - 3133
E-Mail: udo.bettzuege@lds.sachsen.de
Benno Pietsch
Tel.: 0351 825 - 3111
E-Mail: benno.pietsch@lds.sachsen.de
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Kontakt
Jens BaumannTel.: 0341 977 - 3111
E-Mail: jens.baumann@lds.sachsen.de
Ziel
Ziel ist die Unterstützung von Kommunen beim effektiven und technologieneutralen Ausbau zur Erreichung zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze, die auch den künftigen Anforderungen der mobilen Gigabit-Gesellschaft gerecht werden durch:Laufzeit
Gegenstand
Teil A der RL DiOS:
- Ausgaben für Beratungsleistungen gemäß Leistungsverzeichnis.
- Ausgaben zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Nummer 3.1 und für Betreibermodelle gemäß Nummer 3.2 der Gigabit-RL 2.0
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger ist die Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommune, Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder).Gemeindeverbände müssen durch einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag bzw. eine unterzeichnete Kooperationserklärung zum Zeitpunkt der Antragsstellung und für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes nachgewiesen werden (gemäß Nummer 4.2 Gigabit-RL 2.0)
Teil A der RL DiOS:
Die notwendige Fachkunde sowie die Unabhängigkeit und Neutralität des Beraters sind zu gewährleisten, vom Berater entsprechend zu versichern und der Bewilligungsbehörde in geeigneter Form nachzuweisen.
RL DiOS 2023:
Zuwendungsvoraussetzung ist der Nachweis eines mindestens vorläufigen Fördermittelbescheides nach der Gigabit-RL 2.0. Der Zuwendungsempfänger muss einen Finanzierungsplan vorlegen.
Antragsfristen
Antragsfristen gibt es keine. Es sind jedoch die Laufzeiten der Richtlinie zu beachten.
weitere einzureichende Unterlagen
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Rechtsgrundlagen
§§ 23, 44 und 44a der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO) und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV), insbesondere die VwV zu § 44 SäHORahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen (Gigabit-RR)
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) vom 31.03.2023 (BAnz AT 17.05.2023 B6) in der jeweils geltenden Fassung
Richtlinie Digitale Offensive Sachsen (RL DiOS) vom 18. September 2018 (Sächs. Abl. Nr. 41/2018 vom 11. Oktober 2018) in der jeweils geltenden Fassung
Richtlinie Digitale Offensive Sachsen 2023 (RL DiOS 2023) vom 22. August 2023 (SächsABl. S. 1286) in der jeweils geltenden Fassung
Besonderheiten im Verfahrensablauf
Die Antragstellung im Rahmen der RL DiOS 2023 kann auch über das Förderportal Sachsen vorgenommen werdenEine Förderung durch den Freistaat erfolgt nur, wenn vor der Antragstellung eine Beratung durch die vom SMWA benannte Stelle (DIAS) erfolgt ist.