Infrastruktur
Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur
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Kontakt
Kerstin HoffmannTel.: 0371 532-2311
Fax: 0371 532-1929
E-Mail: kerstin.hoffmann@lds.sachsen.de
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Kontakt
Annett SchumannTel.: 0351 825-3134
E-Mail: annett.schumann@lds.sachsen.de
Rico Hartenberger
Tel.: 0351 825-3140
E-Mail: rico.hartenberger@lds.sachsen.de
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Kontakt
Sabine BruskeTel.: 0341 977 - 3110
Fax: 0341 977 - 1199
E-Mail: sabine.bruske@lds.sachsen.de
Ziel
Laufzeit
Gegenstand
- Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten
- Errichtung und Ausbau der Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Verkehrsnetz;
- Errichtung und Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das regionale bzw. überregionale Versorgungsnetz
- Errichtung und Ausbau von Abwasserleitungen und -verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das regionale bzw. überregionale Versorgungsnetz
- Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus
- Geländeerschließung für den Tourismus
- Errichtung und Ausbau von Gewerbezentren
- Errichtung von Abwasseranlagen
- Maßnahmen zur Modernisierung der oben aufgeführten Infrastruktureinrichtungen innerhalb der Bindefrist
- Errichtung von Häfen
- Planungs- und Beratungsleistungen, die die Träger zur Vorbereitung/ Durchführung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen von Dritten in Anspruch nehmen
- Erstellung regionaler Entwicklungskonzepte durch Dritte
- Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte
Voraussetzungen
Die für eine Förderung in Frage kommende Maßnahme muss zielgerichtet und vorrangig förderfähigen Betrieben zur Verfügung gestellt werden. Der Träger hat sich angemessen an der Finanzierung zu beteiligen. Förderfähig sind investive Maßnahmen nur, wenn ihre förderfähigen Kosten 75.000 Euro überschreiten (Bagatellgrenze).
Die beihilferechtlichen Voraussetzungen sind je Fördergegenstand zu berücksichtigen.
Antragsfristen
Beachte: Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden.
Hinweis: Als Beginn der Arbeiten gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags oder eine andere Verpflichtung, die das Vorhaben unumkehrbar macht
weitere einzureichende Unterlagen
Eine Antragstellung über Amt24 ist derzeit in Arbeit und steht demnächst zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
- Artikel 91 a des Grundgesetzes für die BRD;
- das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Gesetz – GRWG); der jeweils geltende Koordinierungsrahmen der GRW;
- §§ 23 und 44 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung – SäHO);
- Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur SäHO (VwV-SäHO), in der jeweils geltenden Fassung;
- Verordnung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem
Binnenmarkt in der Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung– AGVO), - Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand (ABl. C 209 vom 10.7.1997, S. 3)
- Förderrichtlinie des SMWA (GRW-Infra)
Besonderheiten im Verfahrensablauf