Gleichstellung
[01.07.2018]
4. Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum
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nach A., II, Teil 1 Nr. 4 der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit vom 27. Juni 2018 (interaktive pdf-Datei; 256KB)
(Link auf revosax.sachsen.de)
Kontakt
Catrin HauptfleischTel.: 0351 825 - 3120
Fax: 0351 825 - 9301
E-Mail: catrin.hauptfleisch@lds.sachsen.de
Petra Pöschel
Tel.: 0351 825 - 3121
Fax: 0351 825 - 9301
E-Mail: petra.poeschel@lds.sachsen.de
Sabine Sukowski
Tel.: 0351 825 - 3132
Fax: 0351 825 - 9301
E-Mail: sabine.sukowski@lds.sachsen.de
Ziel
Durchsetzung der Chancengleichheit sowie der GeschlechtergerechtigkeitLaufzeit
unbefristetGegenstand
4. Existenzgründungen von Frauen im ländlichen RaumVoraussetzungen
- Wer ist antragsberechtigt (mögliche Zuwendungsempfänger)
Zuwendungsempfängerinnen sind Frauen, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen haben und im ländlichen Raum hauptberuflich ein Einzelunternehmen aufbauen.
- (sachliche) Fördervoraussetzungen
Gefördert werden:
Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum mit dem Ziel, eine selbständige Erwerbstätigkeit aufzubauen, die dauerhaft zum Haupterwerb der Gründerin führt.
Antragsfristen
Spätestens zwei Monate vor Beginn des Vorhabensweitere einzureichende Unterlagen
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Rechtsgrundlagen
§§ 23, 44 SÄHO, Richtlinie zur Förderung der ChancengleichheitBesonderheiten im Verfahrensablauf
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