Infrastruktur
Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN – Richtlinie Digitale Offensive Sachsen (RL DiOS)
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REVOSAX-Link
(interaktive pdf-Datei; 217KB)
Kontakt
Udo BettzügeTel.: 0351 825 - 3133
Fax: 0351 825 - 9301
E-Mail: udo.bettzuege@lds.sachsen.de
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REVOSAX-Link
(interaktive pdf-Datei; 217KB)
Kontakt
Udo BettzügeTel.: 0351 825 - 3133
Fax: 0351 825 - 9301
E-Mail: udo.bettzuege@lds.sachsen.de
Downloads + Kontakt [Dienststelle Leipzig]
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(interaktive pdf-Datei,190KB)
REVOSAX-Link
(interaktive pdf-Datei; 217KB)
Kontakt
Jens BaumannTel.: 0341 977 - 3111
Fax: 0341 977 - 1199
E-Mail: jens.baumann@lds.sachsen.de
Ziel
Ziel ist die Unterstützung von Kommunen beim Aufbau von flächendeckenden, bedarfs-, leistungs- und zukunftsorientierten Breitbandnetzen der nächsten Generation (NGA-Netzen; Next Generation Access Network) gemäß der Definition in den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau durchLaufzeit
Gegenstand
Teil A: Ausgaben für
- Beratungsleistungen gemäß Leistungsverzeichnis (www.digitale.offensive.sachsen.de)
Teil B: Ausgaben für
- die zur Antragstellung erforderlichen Beratungsleistungen durch externe Fachkundige
- einen Breitbandanschluss des Grundstücks/Gebäudes (mind. 1 Gbit/s symmetrisch)
- die Anschaffung der Hardware
- die Anschaffung der Software
- die Installation des Projektes
- Hinweise auf das geförderte WLAN-Angebot
Teil C:
- Ausgaben für Betreibermodelle gemäß Nummer 3.2 der BMVI-RL und zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Nummer 3.1 der BMVI-RL
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger ist die Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z.B. ein Amt).Gemeindeverbände müssen durch einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag bzw. eine unterzeichnete Kooperationserklärung zum Zeitpunkt der Antragsstellung und für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes nachgewiesen werden (gemäß Nummer 4.1 der BMVI-RL)
Teil A:
Die notwendige Fachkunde sowie die Unabhängigkeit und Neutralität des Beraters sind zu gewährleisten, vom Berater entsprechend zu versichern und der Bewilligungsbehörde in geeigneter Form nachzuweisen.
Teil B:
In den zur Förderung angemeldeten Bereichen wird noch kein öffentlich zugängliches WLAN angeboten. Die touristische Relevanz ist durch eine Stellungnahme der örtlich und fachlich zuständigen Destination Management Organisation (DMO) nachzuweisen.
Teil C:
Zuwendungsvoraussetzung ist der Nachweis eines mindestens vorläufigen Fördermittelbescheides nach der BMVI-RL. Der Zuwendungsempfänger muss einen Finanzierungsplan vorlegen.
Antragsfristen
Antragsfristen gibt es keine. Es sind jedoch die Laufzeiten der Richtlinie zu beachten.weitere einzureichende Unterlagen
Die Checklisten mit den zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen (für die Teile A und B) können in den Referaten 31 der Dienststellen Chemnitz, Dresden und Leipzig der Landesdirektion Sachsen abgefordert werden.Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen sind die §§ 23 und 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO) und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV), insbesondere die VwV zu § 44 SäHO.Europarechtliche Vorgaben, insbesondere der Verordnung (EU) der Kommission Nr. 651/2015 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt sowie ergänzend die Leitlinien der EU für die Anwendung von Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Abl. C25 vom 26. Januar 2013).
Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next-Generation Access (NGA)- Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 (NGA-RR).
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" BMVI-RL) vom 22. Oktober 2015 / 3. Juli 2018 (BMVI-RL) in der jeweils geltenden Fassung.
Richtlinie Digitale Offensive Sachsen (RL DiOS) vom 18. September 2018 (Sächs. Abl. Nr. 41/2018 vom 11. Oktober 2018).
Besonderheiten im Verfahrensablauf
Eine Förderung durch den Freistaat erfolgt nur, wenn vor der Antragstellung eine Beratung durch die vom SMWA benannte Stelle (z.Z. Breitbandkompetenzzentrum Sachsen) erfolgt ist.