Inneres, Soziales und Gesundheit
Haushaltskonsolidierung, Gemeindeeingliederungen
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Ziel
Laufzeit
Gegenstand
- Durchführung der Haushaltskonsolidierung
- Überwindung außergewöhnlicher Belastungen
- Förderung von Eingliederungen und Vereinigungen von Gemeinden gemäß § 9 Abs. 3 und 4 SächsGemO
Voraussetzungen
Bedarfszuweisungen werden nachrangig zu den eigenen Haushaltsmitteln sowie nachrangig zu anderen Förderprogrammen zur Verfügung gestellt. Sie setzen beim Antragssteller regelmäßig eine sparsame Haushaltsführung nach den Grundsätzen einer geordneten haushaltswirtschaft voraus.
Antragsfristen
- laufend
weitere einzureichende Unterlagen
Rechtsgrundlagen
VwV Bedarfszuweisungen
Besonderheiten im Verfahrensablauf