Inneres, Soziales und Gesundheit
Rettungsdienst
Schaffung von Anreizen für Nachwuchskräfte sich ehrenamtlich im Wasserrettungsdienst und in der Bergwacht zu betätigen und die hierfür notwendigen Kenntnisse zu erwerben
unbegrenzt
notwendige Investitionen, Ausrüstungs- uns Ausstattungsgegenstände zur Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten,Durchführung von Trainingslagern und Sachsenmeisterschaften oder sonstige Wettbewerbe, Ausbildungskosten zum Erwerb oder der Verbesserung der Kenntnisse
Zuwendungsempfänger sind die DRK und DLRG Landesverbände Zuwendungsvorraussetzungen sind in Nummer IV RLFöNaWaB geregelt
weitere einzureichende Unterlagen
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Nachwuchsarbeit im Wasserrettungsdienst und Bergwacht (RL-FöNaWaB)
Besonderheiten im Verfahrensablauf